Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing zu Straßenzustand in Poing; Sanierungskonzept und Finanzierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am 08.08.2019 ging nachfolgender Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing vom 08.08.2019 ein:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Umgehend ein Straßensanierungskonzept mit entsprechender Prioritätensetzung basierend auf dem vorliegenden Gutachten aus dem Jahr 2014 zu erstellen.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die schrittweise Sanierung der Gemeindestraße sind in Haushalt 2020 und Finanzierungszeitraum 2021 – 2023 einzustellen.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Straßensanierungskonzept wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.07.2014 und in der Gemeinderatssitzung am 24.07.2014 behandelt und einstimmig folgendes beschlossen:

„Die Bestandsfeststellung und das Sanierungskonzept werden zur Kenntnis genommen.
2015: Beginn der Straßensanierung „Römerstraße“ – Kostenschätzung ca. 900.000,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen hierfür einzuleiten: Planung, Bestandsvermessung, Gutachten.“

Der Gesamtinvestitionsbedarf damals wurde auf ca. 16,5 Mio. € brutto ermittelt, aufgeteilt auf 10 Jahre - ca. 1,65 Mio. € pro Jahr.

Der Gesamtinvestitionsbedarf derzeit liegt bei ca. 20 Mio. €, aufgeteilt auf 10 Jahre - ca. 2 Mio. € pro Jahr.

Am 06.10.2014 wurde das Ingenieurbüro Schmidt & Potamitis aus Hohenbrunn mit den Planungsleistungen beauftragt und seit dem 13.03.2015 liegt die Vorplanung der Römerstraße und Wikingerstraße vor.

Die Vermessungsarbeiten und die Bodenuntersuchungen wurden Ende 2014 durchgeführt.
Im Juli 2015 wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt.

Am 29.06.2015 wurde dem Ersten Bürgermeister Albert Hingerl eine Unterschriftenliste der Grundstückseigentümer der Römerstraße übergeben.
Selbiges ging auch an alle Fraktionssprecher.

Mit dieser Unterschriftenliste wurde eine Verschiebung der Sanierung der Römerstraße um 5 Jahre bis ins Jahr 2021 vorgeschlagen.
Begründung: 
- Sanierung nicht zwingend erforderlich;
- 1954 erfolgten bereits Straßengrundabtretungen und 1964 Abrechnung von Herstellungsbeiträgen;
- Geplante Bauvorhaben im Bereich der Römerstraße 28 – 40; für ein Teilstück der Römerstraße wurde ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Nach dieser Unterschriftenliste wurden die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Ausführung der Straßenerneuerung zurückgestellt.

Straßenausbaubeitragssatzung:
Die Gemeinde Poing verfügte zu diesem Zeitpunkt noch über eine Straßenausbaubeitrags-satzung.

Im Jahr 2015 gingen die politischen Diskussionen um den Straßenausbaubeitrag, welcher in Einzelfällen zu hohen Belastungen von Beitragspflichten führen kann, los.

Am 25.02.2016 hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, welche zum 01.04.2016 in Kraft trat und insbesondere das Erschließungs- und das Straßenausbaubeitragsrecht betraf.

Mit dieser Änderung sollten Kommunen auch künftig Beiträge für den Ausbau und die Sanierung innerörtlicher Straßen erheben können. Dem standen jedoch erhebliche Verbesserungsmöglich-keiten zur Entlastung des einzelnen Bürgers gegenüber.

Auf Grund dieser Gesetzesänderung wurde der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.04.2016 informiert, dass die vorgesehenen Straßensanierungen entsprechend dem Straßensanierungs-konzept zurückgestellt werden (bis eine neue Ausbaubeitragssatzung vorliegt).

Dann wurde auf politischer Ebene weiterdiskutiert, die Ausbaubeitragssatzungen bzw. deren rechtliche Grundlage im KAG ganz abzuschaffen.

Aufgrund dieser Unwägbarkeiten und auch evtl. damit verbundener Beitragsrückzahlungen wurde weiterhin keine Straße saniert.

Die Gesetzesänderung des KAG erfolgte zum 26.06.2018 (rückwirkend zum 01.01.2018), damit entfiel die Grundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen.

Genaue Zahlen zur Erstattung durch den Freistaat (für die entfallenen Ausbaubeiträge) können derzeit noch nicht benannt werden.

Nachdem im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 bereits der Wunsch vorgetragen wurde, die Straßensanierungen weiter zu betreiben, wurden für die Jahre 2020 ff Haushaltsmittel eingeplant.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtinvestitionsbedarf der nächsten 10 Jahre beträgt ca. 20 Mio. € brutto/ je 2 Mio. € pro Jahr.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing zu Straßenzustand in Poing; 
Sanierungskonzept und Finanzierung

(cw) Am 08.08.2019 ging nachfolgender Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing vom 08.08.2019 ein:
Die Verwaltung wird beauftragt:
  1. Umgehend ein Straßensanierungskonzept mit entsprechender Prioritätensetzung basierend auf dem vorliegenden Gutachten aus dem Jahr 2014 zu erstellen.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die schrittweise Sanierung der Gemeindestraße sind in Haushalt 2020 und Finanzierungszeitraum 2021 – 2023 einzustellen.
Zur Begründung wurde auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Straßensanierungskonzept wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.07.2014 und in der Gemeinderatssitzung am 24.07.2014 behandelt und einstimmig folgendes beschlossen:
 „Die Bestandsfeststellung und das Sanierungskonzept werden zur Kenntnis genommen.
2015: Beginn der Straßensanierung „Römerstraße“ – Kostenschätzung ca. 900.000,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen hierfür einzuleiten: Planung, Bestandsvermessung, Gutachten.“
Der Gesamtinvestitionsbedarf damals wurde auf ca. 16,5 Mio. € brutto ermittelt, aufgeteilt auf 10 Jahre - ca. 1,65 Mio. € pro Jahr.
Der Gesamtinvestitionsbedarf derzeit liegt bei ca. 20 Mio. €, aufgeteilt auf 10 Jahre - ca. 2 Mio. € pro Jahr.
Am 06.10.2014 wurde das Ingenieurbüro Schmidt & Potamitis aus Hohenbrunn mit den Planungsleistungen beauftragt und seit dem 13.03.2015 liegt die Vorplanung der Römerstraße und Wikingerstraße vor.
Die Vermessungsarbeiten und die Bodenuntersuchungen wurden Ende 2014 durchgeführt.
Im Juli 2015 wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt.
Am 29.06.2015 wurde dem Ersten Bürgermeister Albert Hingerl eine Unterschriftenliste der Grundstückseigentümer der Römerstraße übergeben.
Selbiges ging auch an alle Fraktionssprecher.
Mit dieser Unterschriftenliste wurde eine Verschiebung der Sanierung der Römerstraße um 5 Jahre bis ins Jahr 2021 vorgeschlagen.
Begründung: 
- Sanierung nicht zwingend erforderlich;
- 1954 erfolgten bereits Straßengrundabtretungen und 1964 Abrechnung von Herstellungsbeiträgen;
- Geplante Bauvorhaben im Bereich der Römerstraße 28 – 40; für ein Teilstück der Römerstraße wurde ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Nach dieser Unterschriftenliste wurden die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Ausführung der Straßenerneuerung zurückgestellt.
Straßenausbaubeitragssatzung:
Die Gemeinde Poing verfügte zu diesem Zeitpunkt noch über eine Straßenausbaubeitrags-satzung.
Im Jahr 2015 gingen die politischen Diskussionen um den Straßenausbaubeitrag, welcher in Einzelfällen zu hohen Belastungen von Beitragspflichten führen kann, los.
Am 25.02.2016 hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, welche zum 01.04.2016 in Kraft trat und insbesondere das Erschließungs- und das Straßenausbaubeitragsrecht betraf.
Mit dieser Änderung sollten Kommunen auch künftig Beiträge für den Ausbau und die Sanierung innerörtlicher Straßen erheben können. Dem standen jedoch erhebliche Verbesserungsmöglich-keiten zur Entlastung des einzelnen Bürgers gegenüber.
Auf Grund dieser Gesetzesänderung wurde der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.04.2016 informiert, dass die vorgesehenen Straßensanierungen entsprechend dem Straßensanierungs-konzept zurückgestellt werden (bis eine neue Ausbaubeitragssatzung vorliegt).
Dann wurde auf politischer Ebene weiterdiskutiert, die Ausbaubeitragssatzungen bzw. deren rechtliche Grundlage im KAG ganz abzuschaffen.
Aufgrund dieser Unwägbarkeiten und auch evtl. damit verbundener Beitragsrückzahlungen wurde weiterhin keine Straße saniert.
Die Gesetzesänderung des KAG erfolgte zum 26.06.2018 (rückwirkend zum 01.01.2018), damit entfiel die Grundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen.
Genaue Zahlen zur Erstattung durch den Freistaat (für die entfallenen Ausbaubeiträge) können derzeit noch nicht benannt werden.
Nachdem im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 bereits der Wunsch vorgetragen wurde, die Straßensanierungen weiter zu betreiben, wurden für die Jahre 2020 ff Haushaltsmittel eingeplant.
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Datenstand vom 05.04.2023 11:24 Uhr