Neufarner Straße; Sachstand zu den Empfehlungen aus der Bürgerversammlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Das Landratsamt Ebersberg wurde zu den Sachständen der Beschlüsse aus der Bürgerversammlung bzw. den entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen zu der Neufarner Straße – Lichtzeichenanlage und Umbau Querungshilfe – durch die Verwaltung befragt. Das Landratsamt teilte daraufhin Folgendes mit:

„Kreuzungsregelnde Ampeln werden nur eingerichtet, wenn dies sicherheitsrechtlich zwingend notwendig ist. Im Wesentlichen gibt es hierfür 2 Gründe:

1.        Das Verkehrsaufkommen ist so hoch, dass es regelmäßig zu erheblichen Rückstauungen kommt.
2.        Die Kreuzung ist unfallträchtig.

Beides ist an der Kreuzung EBE 2 / Wittelsbacherstraße / Schulstraße nicht der Fall. Die EBE 2 hat eine Verkehrsbelastung von ca. 4.700 Fahrzeugen am Tag. Es ergeben sich regelmäßig ausreichend große Verkehrslücken, um aus den Nebenstraßen sicher in die EBE 2 einbiegen oder die Kreisstraße überqueren zu können.

Wir haben keinen Anlass bei der Verkehrsinsel etwas zu ändern. Es gibt hier keine Probleme, Unfälle, o.ä.. Sollte die Gemeinde hier Änderungen wünschen, wäre dies mit uns und dem Staatlichen Bauamt abzusprechen. Die Kosten wären von der Gemeinde zu tragen.“

Die Gemeinde Poing wird daher eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung durch einen Straßenplaner in Auftrag geben.

Aus dem Gremium wird die Anregung gegeben, eine Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Angelbrechting und Poing in Betracht zu ziehen.

Die Verwaltung teilt diesbezüglich mit, dass hierzu bereits eine ablehnende Stellungnahme der Polizei erfolgt ist.

Datenstand vom 29.11.2019 13:06 Uhr