Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Maria Lindner


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Maria Lindner beantragt mit Schreiben vom 25.10.2019 den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 15.11.2019, weil sie aus Poing wegziehen wird.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderates ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.

Unabhängig davon verliert ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bei Verlust der Wählbarkeit, worunter auch der Wegzug aus dem Wahlkreis Poing fällt, kraft Gesetzes sein Amt.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 25.10.2019 das Ehrenamt von Frau Maria Lindner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 15.11.2019 endet.

Für Frau Maria Lindner rückt Herr Dominik Hohl als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 25.10.2019 das Ehrenamt von Frau Maria Lindner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 15.11.2019 endet.

Für Frau Maria Lindner rückt Herr Dominik Hohl als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Niederlegung des Ehrenamts als Gemeinderatsmitglied durch Frau Maria Lindner
(sta) Der Gemeinderat hat festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 25.10.2019 das Ehrenamt von Frau Maria Lindner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 15.11.2019 endet.

Für Frau Maria Lindner rückt Herr Dominik Hohl als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.

Frau Lindner beantragt mit Schreiben vom 25.10.2019 den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 15.11.2019, weil sie aus Poing wegziehen wird.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderates ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.

Unabhängig davon verliert ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bei Verlust der Wählbarkeit, worunter auch der Wegzug aus dem Wahlkreis Poing fällt, kraft Gesetzes sein Amt.

Datenstand vom 29.11.2019 13:06 Uhr