Begründung der Dringlichkeit der Einbahnstraßenregelung in der Poststraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Zwischenzeitlich ist der Baufortschritt an dem Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße so weit gediehen, dass die Montage der Fertigteile an der Fassade der neuen Turnhalle sowie der Beginn der Arbeiten an den Außenanlagen anstanden. Zu diesem Zweck war es erforderlich Arbeitsbereiche zu schaffen, die sich bis auf die Fahrbahnen der Post- und Rathausstraße hin ausdehnen mussten und müssen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit war und ist es unumgänglich, dass die Rathausstraße in dieser Zeit als Einbahnstraße ausgewiesen werden muss.

Insbesondere aufgrund der Fassadenarbeiten am Neubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße muss die Poststraße vom 05.12.2019 bis 19.12.2019 zwischen der Karl-Sittler-Straße und der Rathausstraße für Fahrzeuge komplett gesperrt werden.
Das Parken in diesem Abschnitt ist in dieser Zeit leider nicht mehr möglich. Ebenfalls ist eine Durchfahrt nicht möglich!
Ein Notgehweg besteht allerdings, d. h. Fußgänger und Radfahrer können weiter durch die Poststraße zur Rathausstraße gelangen.

Leider kommt es häufig vor, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung sehr kurzfristig oder in einem nichterlaubnisfähigen Zustand gestellt werden. Dies war auch in diesem Fall gegeben. So mussten zunächst Ortsbesichtigungen durchgeführt, Pläne überarbeitet und letztlich sogar Verkehrszeichen und Absperrungen durch den Baubetriebshof aufgestellt werden. Negative Folge war leider auch, dass eine Information im Ortsnachrichtenblatt somit erst nach Beginn der Einbahnstraßenregelung erfolgen konnte.

Die Durchsetzung des späteren Beginns der Maßnahme wäre zwar im vorliegenden Fall rechtlich möglich gewesen, hätte jedoch den Bauablauf insgesamt verzögert und somit zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt. Die Verwaltung hat daher leider der Einhaltung des Bauzeitenplans in Abwägung einer frühzeitigen Information der Bürgerinnen und Bürger den Vorzug geben müssen.

Datenstand vom 13.01.2020 11:22 Uhr