Verordnung zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen; Wiedererlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.02.2019 ö beratend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hat zum 09.03.2015 eine Verordnung zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen erlassen. Diese Verordnung wurde auf die gesetzliche Höchstdauer von 4 Jahren begrenzt.

Die Verwaltung hat daher geprüft, ob für den erneuten Verordnungserlass die gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 30 Abs. 1 Satz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) vorliegen. Insbesondere müssen aus Sicht der Verwaltung Erkenntnisse auf der Grundlage belastbarer Erhebungen die Annahme rechtfertigen, dass an den in der Verordnung bezeichneten Orten aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden bzw. - da bereits eine Alkoholverbotsverordnung bestand - diese durch die Alkoholverbotsverordnung verhütet werden konnten und nach Wegfall der Verordnung zunehmend wieder begangen werden würden. Die Verwaltung hat daher die Polizeiinspektion Poing um Stellungnahme gebeten.

Mit Schreiben vom 10.01.2019 teilte der Leiter der Polizeiinspektion Poing, Herr Polizeirat Hintereder, Folgendes mit (Auszüge):

„Nach unseren Erfahrungen hat sich die Alkoholverbotsverordnung vom 09.03.2015 sehr bewährt. Die Alkoholverbotsverordnung wurde nach den Problemen im Umfeld des Marktplatzes und den damit verbundenen stark angestiegenen Polizeieinsätzen erlassen. […] Nach unseren Erfahrungen sind die Einsätze in den letzten drei Jahren deutlich zurückgegangen. Dennoch wird der Bereich, für den die Alkoholverbotsverordnung gilt, nach wie vor häufig für Treffen benutzt.“

Die Polizei stellte in ihrem Schreiben auch die Einsätze 2016, 2017 und 2018 im Bereich der geltenden Alkoholverbotsverordnung dar. Demzufolge musste die Polizei im Jahr 2016 8-mal, im Jahr 2017 7-mal und im Jahr 2018 8-mal dort tätig werden.

Die Polizei führte weiter aus:

„Ziel muss es sein, alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten insbesondere während der Nachtzeit und im öffentlichen Raum weiterhin massiv entgegenzutreten. Die festgestellte Häufigkeit missbräuchlichen Alkoholkonsums sowie unter Alkoholeinfluss begangener Straftraten insbesondere von jungen Menschen unterstreicht, dass nachhaltige Handlungsansätze zur Reduktion des jugendlichen Alkoholkonsums erforderlich sind.

Nach Ansicht der Polizeiinspektion Poing ist die Alkoholverbotsverordnung ein Erfolg und trägt nachweislich zu einer Reduzierung der Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Ordnungsstörungen bei. Aus unserer Sicht ist bei Wegfall der Verordnung wieder mit einem Anstieg der Störungen zu rechnen.

Mit der Erleichterung der Voraussetzungen (erhebliche Bedeutung wurde gestrichen) und Erweiterung des zeitlichen Anwendungsbereichs (keine Beschränkung mehr auf 22 - 06 Uhr) im Art. 30 LStVG hat der Gesetzgeber dazu beigetragen, die zur Verfügung stehenden Regelungs- und Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden, beim Kampf gegen Alkoholexzesse im öffentlichen Raum, deutlich zu verbessern.

Aufgrund der positiven Entwicklung aber auch aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte die Verordnung nicht aufgehoben werden. Es wäre aus unserer Sicht sogar anzuraten, die zeitliche Beschränkung in der Verordnung aufzuheben und damit den neuen rechtlichen Möglichkeiten anzupassen.“

Die Verwaltung sieht derzeit (noch) keinen Anlass für eine Ausdehnung der Verordnungszeiten, da das Ausgeh- und Freizeitverhalten, der Schutz der Bevölkerung insbesondere vor Ordnungsstörungen, aber auch das politische Ziel der Belebung des Marktplatzes / der Neuen Ortsmitte im Rahmen der bisherigen Verordnung derzeit in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden können. Da die sog. Belebung des Marktplatzes allerdings noch nicht gänzlich abgeschlossen wurde (Brunnen etc.) und sich die Anziehungskraft erneut weiter steigern wird, ist die Entwicklung hinsichtlich möglicher negativer Nebenfolgen jedoch genau zu beobachten. Bereits aus heutiger Sicht wird daher seitens der Verwaltung die Alkoholverbotsverordnung in jedem Fall weiter für erforderlich gehalten.

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt, die Alkoholverbotsverordnung im bisherigen Umfang für die kommenden 4 Jahre wieder zu erlassen und eine Überprüfung der Erforderlichkeit der zeitlichen Ausdehnung in ein bis zwei Jahren zu wiederholen.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Alkoholverbotsverordnung für die kommenden 4 Jahre wieder zu erlassen.

Eine zeitliche Ausdehnung soll hierbei - nicht - (ggf. streichen) erfolgen.

Beschluss

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Alkoholverbotsverordnung für die kommenden 4 Jahre wieder zu erlassen.

Eine zeitliche Ausdehnung soll hierbei nicht  erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2019 12:12 Uhr