Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheides zur Errichtung von Produktionshallen und Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück Siemensallee 2, Fl.Nrn. 505/1 und 505/12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.03.2019 wurde die Verlängerung des Vorbescheides vom 21.03.2000 durch den Antragsteller beantragt.

Die o.g. Grundstücke Fl.Nrn. 505/1 und 505/12 der Gemarkung Poing befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet südlich der Bahn“, rechtsverbindlich seit dem 22.01.1988.

Mit dem Vorbescheid vom 21.03.2000 wurde eine Überschreitung der max. zulässigen Traufhöhen bei den geplanten Gebäuden um jeweils 10 cm erteilt.

Die geplanten Produktionshallen sollen mit einer Traufhöhe von 10,60 m errichtet werden.
Das Verwaltungsgebäude soll mit einer Traufhöhe von 18,60 m errichtet werden.

Die Geltungsdauer des o.g. Vorbescheides wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 27.03.2019.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2019 einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre zu erteilen.
Mit Schreiben vom 07.03.2019 wurde die Verlängerung des Vorbescheides vom 21.02.2000 durch den Antragsteller beantragt.
Die Geltungsdauer des Vorbescheides wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 27.03.2019.

Datenstand vom 13.05.2019 14:30 Uhr