Tektur zum Neubau eines Supermarktes; Fl.Nr. 81/6, Am Hanselbrunn, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau des Supermarktes erteilt.

Auf Grund der schalltechnischen Untersuchung der Gewerbegeräusche des großflächigen Einzelhandels des Büros Müller-BBM, Bericht Nr. M137090/02 vom 12.02.2019, hat sich folgende Schallschutzmaßnahme ergeben:

Auf dem Supermarktparkplatz muss eine massive Abschirmeinrichtung („Carport“) umgesetzt werden. Diese soll bei dem Stellplatz ganz im Norden beginnen und mit einer Länge von 51 m über 17 Stellplätze in Richtung Süden verlaufen.

Die Abschirmeinrichtung muss mit einem Pultdach ausgeführt werden, dass horizontal über 3,0 m auskragt. Die senkrechte Wand ist westlich in einem Abstand von 0,50 m zu den Stellplätzen zu errichten, mit einer Höhe von 3,0 m. An der östlichen Seite muss die Abschirmeinrichtung eine Höhe von mindestens 4,5 m aufweisen (dies ist die entscheidende Kante für die erzielbare abschirmende Wirkung).

Die Tektur bezieht sich auf diese Abschirmeinrichtung „Carport“.

Bedenken seitens der Verwaltung bestehen keine, das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung wurde in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Abschirmeinrichtung „Carport“ wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Abschirmeinrichtung „Carport“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau des Supermarktes erteilt.

Auf Grund der schalltechnischen Untersuchung der Gewerbegeräusche des großflächigen Einzelhandels des Büros Müller-BBM, Bericht Nr. M137090/02 vom 12.02.2019, hat sich folgende Schallschutzmaßnahme ergeben:

Auf dem Supermarktparkplatz muss eine massive Abschirmeinrichtung („Carport“) umgesetzt werden. Diese soll bei dem Stellplatz ganz im Norden beginnen und mit einer Länge von 51 m über 17 Stellplätze in Richtung Süden verlaufen.

Die Abschirmeinrichtung muss mit einem Pultdach ausgeführt werden, das horizontal über 3,0 m auskragt. Die senkrechte Wand ist westlich in einem Abstand von 0,50 m zu den Stellplätzen zu errichten, mit einer Höhe von 3,0 m. An der östlichen Seite muss die Abschirmeinrichtung eine Höhe von mindestens 4,5 m aufweisen (dies ist die entscheidende Kante für die erzielbare abschirmende Wirkung).

Die Tektur bezieht sich auf diese Abschirmeinrichtung „Carport“.

Bedenken seitens der Verwaltung bestehen keine, das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung wurde in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen.

Nach Diskussion über Abstimmung der Planung mit den Nachbarn, Fragen zur Gestaltung der Wand bzw. rückwärtige Bepflanzung sowie, ob eine Dachbegrünung möglich wäre, wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Abschirmeinrichtung „Carport“ wird erteilt.

Datenstand vom 13.05.2019 14:30 Uhr