Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier 1-Zi-Whg. u. zwei 3-Zi-Whg., Bahnhofstraße 13, Fl.Nrn. 378/4 und 684/23, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2019 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Am 21.02.2019 ging vorgenannter Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit E + 1 + DG, wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss sein soll, bei der Gemeinde Poing ein.

Dem Antragsteller wurde bereits im Rahmen einer Vorberatung mitgeteilt, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufstellen wird.

Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre wurden in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2019 gefasst und am Mittwoch, 27.03.2019, bekanntgemacht.

Dem Antragsteller wurde nochmal bis Freitag, 29.03.2019, die Gelegenheit gegeben, den Antrag auf Vorbescheid zurückzuziehen.

Der baurechtliche Vorbescheid setzt sich mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens auseinander (Bebauungsgenehmigung). Die in einem solchen Vorbescheid geklärte Einzelfrage besitzt Bindungswirkung für das spätere Genehmigungsverfahren. Wenn der Vorbescheid die planungsrechtliche Zulässigkeit betrifft, ist die Interessenlage der abschließenden Baugenehmigung vergleichbar.

Damit kann dem Vorbescheid nicht zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2019 einstimmig dem Antrag auf Vorbescheid nicht zugestimmt.

Am 21.02.2019 ging vorgenannter Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit E + 1 + DG, wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss sein soll, bei der Gemeinde Poing ein.

Dem Antragsteller wurde bereits im Rahmen einer Vorberatung mitgeteilt, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufstellen wird.

Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre wurden in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2019 gefasst und am Mittwoch, 27.03.2019, bekanntgemacht.

Dem Antragsteller wurde nochmal bis Freitag, 29.03.2019, die Gelegenheit gegeben, den Antrag auf Vorbescheid zurückzuziehen.

Der baurechtliche Vorbescheid setzt sich mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens auseinander (Bebauungsgenehmigung). Die in einem solchen Vorbescheid geklärte Einzelfrage besitzt Bindungswirkung für das spätere Genehmigungsverfahren. Wenn der Vorbescheid die planungsrechtliche Zulässigkeit betrifft, ist die Interessenlage der abschließenden Baugenehmigung vergleichbar.

Datenstand vom 13.05.2019 14:30 Uhr