Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters für die Kommunalwahlen am 15. März 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat gemäß Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) rechtzeitig (vor dem 89. Tag vor der Wahl) einen Wahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist der erste Bürgermeister nicht mehr kraft Gesetzes Wahlleiter.
Vorgeschlagen werden hierfür als Wahlleiter Frau Renate Karisch, als Stellvertreter Herr Jürgen Rappold.

Beschlussvorschlag

Für die bevorstehenden Gemeinde- und Landkreiswahlen wird Frau Renate Karisch zum Gemeindewahlleiter und Herr Jürgen Rappold zu ihrem Stellvertreter bestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Für die bevorstehenden Gemeinde- und Landkreiswahlen wird Frau Renate Karisch zum Gemeindewahlleiter und Herr Jürgen Rappold zu ihrem Stellvertreter bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters für die Kommunalwahlen 2020
(ka) Der Gemeinderat hat gemäß Art. 5 Abs. 1 Gemeinde-und Landkreiswahlgesetz –GLKrWG rechtzeitig einen Wahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen.
Zur Wahlleiterin berufen wurde Frau Renate Karisch, Herr Jürgen Rappold wurde zu ihrem Stellvertreter berufen.

Datenstand vom 29.11.2019 12:59 Uhr