Festsetzung der Höhe des sog. Erfrischungsgeldes anlässlich der Kommunalwahlen 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 15. März 2020 finden die Kommunalwahlen statt.
Art. 7 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) sieht die Gewährung einer angemessenen Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände vor, für deren Festsetzung es eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf.
Voraussichtlich werden 12 Urnenwahl- und 8 Briefwahlvorstände gebildet, welche jeweils mit 8 Personen besetzt werden sollen. Die Anzahl der Wahlberechtigten liegt bei ca. 12.000.
Die Auszählung der Stimmen für den Gemeinderat und für den Kreistag erfolgt wieder mit Hilfe von Barcodelesestiften. Die Ergebnisse der Bürgermeister- und der Landratswahl müssen manuell ausgezählt werden.

Bei der Kommunalwahl 2014 wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 € festgesetzt.
Allerdings waren damals weder der Bürgermeister, noch der Landrat zu wählen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, das Erfrischungsgeld für Wahlvorstandsmitglieder einheitlich für die Hauptwahl am 15.03.2020 in Höhe von 80,00 € zu gewähren und für evtl. Stichwahlen am 29.03.2020 auf 40,00 € festzusetzen.

Beschlussvorschlag

Das Erfrischungsgeld für die Kommunalwahlen 2020 wird in der vorgeschlagenen Höhe gewährt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Ausgaben wurden im HH-Plan 2020 eingestellt. Zum Teil werden sie in der Wahlkostenerstattung durch den Landkreis berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss 1

Das Erfrischungsgeld für die Kommunalwahlen 2020 wird in Höhe von 100,00 EUR gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das Erfrischungsgeld für die Stichwahlen 2020 wird in der vorgeschlagenen Höhe gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

Festsetzung der Höhe des sog. Erfrischungsgeldes anlässlich der Kommunalwahlen 2020
(ka) Art. 7 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG sieht die Gewährung einer angemessenen Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände vor, für deren Festsetzung es eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf.
Der Gemeinderat hat das Erfrischungsgeld für Wahlvorstandsmitglieder einheitlich für die Hauptwahl am 15.03.2020 in Höhe von 100,00 € und für evtl. Stichwahlen am 29.03.2020 auf 40,00 € festgesetzt.

Datenstand vom 29.11.2019 12:59 Uhr