Antrag der Gemeinderatsfraktion B`90/Die Grünen Poing; Arten- und Insektenschutz auf den Grünflächen der öffentlichen Flächen und Liegenschaften der Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktion der B`90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 30.07.2019 folgenden Antrag:

Die Gemeindeverwaltung Poing erlässt verbindliche Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur artenschutzgerechten Neuanlage und zum Unterhalt vorhandener Grünflächen auf gemeindeeigenem Grund.
Davon sind betroffen die Außenanlagen von gemeindeeigenen Liegenschaften, wie z.B. Amtsgebäude, Schulgebäude und Sportanlagen sowie die öffentlichen Flächen wie Parks, Begleitgrün und Seitenstreifen von Straßen und anderen Verkehrsanlagen (z.B. Unterführungen).

Die Festlegungen sollen gelten für Arbeiten, die durch Kräfte der Gemeinde Poing (Bauhof), aber auch durch beauftragte Fremdfirmen durchgeführt werden. Die Leistungsbeschreibungen für die Auftragsvergabe an Fremdfirmen sollen die Einhaltung des Arten- und Insektenschutzes vertraglich bindend vorschreiben.

Arten-/ Insektenschutz bedeutet u.a.:

  • Die Verwendung von einheimischen Büschen, Stauden, Gräsern und Blumen
  • Anlage von Straßenrandstreifen als Blühflächen (ähnlich wie in Neufinsing)
  • Verwendung blühender Stauden und Büsche mit ungefüllten Blüten
  • Setzen von Büschen und Stauden, deren Samen und Früchte als Nahrungsmittel für einheimische Tiere gelten
  • Nicht einheimische werden nur verwendet, wenn sie aus Gründen des Standorts oder Klimawandels als Bepflanzung empfohlen werden, insektenfreundlich sind und sich in die heimische Flora und Fauna sowie in den Nahrungs- und Lebenszyklus einbetten
  • Beschränkung der Mähzyklen standort- und pflanzengemäß auf 2- bis 3-mal pro Jahr
  • Mauern und Böschungen, z. B. von Unterführungen sowie Lärmschutzwände sind durch geeignete rankende Pflanzen zu begrünen. Bei gemeindlichen Neubauten ist zu prüfen, inwieweit die Gebäudewände mit geeigneten Kletterpflanzen begrünt werden können
  • Gebäude sollen so geplant und errichtet werden, dass die Dächer begrünt werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn dadurch die geplante Nutzung beeinträchtigt wird (z, B. zu schräge Neigungswinkel, Dachterrassen).

Die ausgearbeiteten Richtlinien und Arbeitsanweisungen werden dem Gemeinderat vorgestellt und veröffentlicht.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinde Poing ist es seit Jahrzehnten ein großes Anliegen, mit naturnahen Grün- und Gehölzflächen innerhalb und außerhalb des Ortes den Arten- und Insektenschutz zu fördern. Bereits früh, vor ca. 50 Jahren unternahm der Verein für Gartenbau und Landschaftspflege Poing-Angelbrechting Pflanzaktionen mit einheimischen Gehölzen, um ein grünes Poing zu schaffen. Über 30 Jahre bewirtschaftet die Gemeinde Poing bereits eine Magerwiese am Moränenhang zur Förderung des Artenschutzes und der Biodiversität.

In den letzten Jahrzehnten hat die Gemeinde viele Gebäude für die Infrastruktur gebaut. Neben dem Bauplan wurde auch immer ein Freiflächengestaltungsplan dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.

Die Pflege der Außenanlagen, Liegenschaften und Straßenbegleitflächen wird bestimmt durch die vorhandenen Bäume, Gehölze, Staudenflächen und Grünflächen unter Berücksichtigung von Artenschutz, Verkehrssicherheit, Nutzung, Vermüllung und Leistungsfähigkeit des Baubetriebshofes oder den beauftragten Dienstleistern.

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und vorbehaltlich der Verkehrssicherheit finden im Baubetriebshof bei Mäharbeiten folgende Regelungen und Pflegepläne Anwendung:

  • Regeln zur Bewirtschaftung der naturnahen Flächen von 2012, aktualisiert 2019
  • Pflegeplan für naturnahe Flächen nach Dr. Reinhard Witt von 2015
  • Regeln zum Mähen der Straßenbegleitflächen und der Liegenschaften

Den Mitarbeitern des Baubetriebshofes ist es in den letzten Jahren gelungen, den Artenschutz weiter auszubauen. Es wurden an vielen Stellen in Poing Flächen geschaffen oder verbessert, die von zahlreichen Insekten aufgesucht werden.

Die im Antrag geforderte Begrünung von Mauern und Lärmschutzwänden wurde in vorbildlicher Weise bereits erfolgreich umgesetzt mit Kletterpflanzen und Gehölzen. Bestes Beispiel ist die Lärmschutzwand an der Plieninger Straße. Diese ist beidseits eingewachsen und zeigt sich gerade jetzt im Herbst in einer sehr bunten ansprechenden Optik.

Weitere positive Aspekte für den Insekten- und Artenschutz werden das,

  • Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen“) 

und das

  • Zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz-Versöhnungsgesetz)

bringen. Zum Beispiel ergibt sich nach Art. 30 Abs. 2 BayStrWG ab 01.08.2019 folgende Gesetzeslage:

Bepflanzungen, Straßenbegleitflächen

(2) 1Begrünte Teile der Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Böschungen und sonstige straßenbegleitende Grundstücksteile (Straßenbegleitflächen) sind bei Staatsstraßen mit dem Ziel zu bewirtschaften, die Luftreinhaltung, die Artenvielfalt und den Biotopverbund zu fördern. 2Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und vorbehaltlich der Verkehrssicherheit sollen bei Staatsstraßen die Straßenbegleitflächen als Magergrünland bewirtschaftet und Lärmschutzanlagen begrünt werden. 3Den Landkreisen und Gemeinden wird empfohlen, bei Kreis- und Gemeindestraßen entsprechend zu verfahren.

Der oben im Gesetzestext empfohlenen Maßnahme, Straßenbegleitflächen als Magergrünland zu bewirtschaften, sollte soweit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar entsprochen werden. In den letzten Jahren wurden Straßenbegleitflächen noch als Fettwiesen angelegt, was eine Reduzierung des Mähzyklus erheblich erschwert. In Zukunft sollte bei den Planungen der Straßenbegleitflächen Magergrünland vorgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu / nicht zu.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis90/Die Grünen Poing;
Arten- und Insektenschutz auf den Grünflächen der öffentlichen Flächen und Liegenschaften der Gemeinde Poing
(may) Die Gemeinderatsfraktion der B´90/Die Grünen Poing stellte mit Schreiben vom 30.07.2019 folgenden Antrag:

Die Gemeindeverwaltung Poing erlässt verbindliche Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur artenschutzgerechten Neuanlage und zum Unterhalt vorhandener Grünflächen auf gemeindeeigenem Grund.
Davon sind betroffen die Außenanlagen von gemeindeeigenen Liegenschaften, wie z. B. Amtsgebäude, Schulgebäude und Sportanlagen sowie die öffentlichen Flächen wie Parks, Begleitgrün und Seitenstreifen von Straßen und anderen Verkehrsanlagen (z.B. Unterführungen).

Die Festlegungen sollen gelten für Arbeiten, die durch Kräfte der Gemeinde Poing (Bauhof), aber auch durch beauftragte Fremdfirmen durchgeführt werden. Die Leistungsbeschreibungen für die Auftragsvergabe an Fremdfirmen sollen die Einhaltung des Arten- und Insektenschutzes vertraglich bindend vorschreiben.

Arten-/ Insektenschutz bedeutet u.a.:

• Die Verwendung von einheimischen Büschen, Stauden, Gräsern und Blumen
•        Anlage von Straßenrandstreifen als Blühflächen (ähnlich wie in Neufinsing)
• Verwendung blühender Stauden und Büsche mit ungefüllten Blüten
• Setzen von Büschen und Stauden, deren Samen und Früchte als Nahrungsmittel für einheimische Tiere gelten
•        Nicht einheimische werden nur verwendet, wenn sie aus Gründen des Standorts oder Klimawandels als Bepflanzung empfohlen werden, insektenfreundlich sind und sich in die heimische Flora und Fauna sowie in den Nahrungs- und Lebenszyklus einbetten
• Beschränkung der Mähzyklen standort- und pflanzengemäß auf 2- bis 3-mal pro Jahr
• Mauern und Böschungen, z. B. von Unterführungen sowie Lärmschutzwände sind durch geeignete rankende Pflanzen zu begrünen. Bei gemeindlichen Neubauten ist zu prüfen, inwieweit die Gebäudewände mit geeigneten Kletterpflanzen begrünt werden können
•        Gebäude sollen so geplant und errichtet werden, dass die Dächer begrünt werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn dadurch die geplante Nutzung beeinträchtigt wird (z. B. zu schräge Neigungswinkel, Dachterrassen).

Die ausgearbeiteten Richtlinien und Arbeitsanweisungen wurden dem Gemeinderat vorgestellt und veröffentlicht.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinde Poing ist es seit Jahrzehnten ein großes Anliegen, mit naturnahen Grün- und Gehölzflächen innerhalb und außerhalb des Ortes den Arten- und Insektenschutz zu fördern. Bereits früh, vor ca. 50 Jahren unternahm der Verein für Gartenbau und Landschaftspflege Poing-Angelbrechting Pflanzaktionen mit einheimischen Gehölzen, um ein grünes Poing zu schaffen. Über 30 Jahre bewirtschaftet die Gemeinde Poing bereits eine Magerwiese am Moränenhang zur Förderung des Artenschutzes und der Biodiversität.

In den letzten Jahrzehnten hat die Gemeinde viele Gebäude für die Infrastruktur gebaut. Neben dem Bauplan wurde auch immer ein Freiflächengestaltungsplan dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.

Die Pflege der Außenanlagen, Liegenschaften und Straßenbegleitflächen wird bestimmt durch die vorhandenen Bäume, Gehölze, Staudenflächen und Grünflächen unter Berücksichtigung von Artenschutz, Verkehrssicherheit, Nutzung, Vermüllung und Leistungsfähigkeit des Baubetriebshofes oder den beauftragten Dienstleistern.

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und vorbehaltlich der Verkehrssicherheit finden im Baubetriebshof bei Mäharbeiten folgende Regelungen und Pflegepläne Anwendung:

•        Regeln zur Bewirtschaftung der naturnahen Flächen von 2012, aktualisiert 2019
• Pflegeplan für naturnahe Flächen nach Dr. Reinhard Witt von 2015
• Regeln zum Mähen der Straßenbegleitflächen und der Liegenschaften
       
Den Mitarbeitern des Baubetriebshofes ist es in den letzten Jahren gelungen, den Artenschutz weiter auszubauen. Es wurden an vielen Stellen in Poing Flächen geschaffen oder verbessert, die von zahlreichen Insekten aufgesucht werden.

Die im Antrag geforderte Begrünung von Mauern und Lärmschutzwänden wurde in vorbildlicher Weise bereits erfolgreich umgesetzt mit Kletterpflanzen und Gehölzen. Bestes Beispiel ist die Lärmschutzwand an der Plieninger Straße. Diese ist beidseits eingewachsen und zeigt sich gerade jetzt im Herbst in einer sehr bunten ansprechenden Optik.

Weitere positive Aspekte für den Insekten- und Artenschutz werden das,

•        Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen“)

und das

• Zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz-Versöhnungsgesetz)

bringen. Zum Beispiel ergibt sich nach Art. 30 Abs. 2 BayStrWG ab 01.08.2019 folgende Gesetzeslage:

Bepflanzungen, Straßenbegleitflächen

(2) Begrünte Teile der Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Böschungen und sonstige straßenbegleitende Grundstücksteile (Straßenbegleitflächen) sind bei Staatsstraßen mit dem Ziel zu bewirtschaften, die Luftreinhaltung, die Artenvielfalt und den Biotopverbund zu fördern. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und vorbehaltlich der Verkehrssicherheit sollen bei Staatsstraßen die Straßenbegleitflächen als Magergrünland bewirtschaftet und Lärmschutzanlagen begrünt werden. Den Landkreisen und Gemeinden wird empfohlen, bei Kreis- und Gemeindestraßen entsprechend zu verfahren.

Der oben im Gesetzestext empfohlenen Maßnahme, Straßenbegleitflächen als Magergrünland zu bewirtschaften, sollte soweit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar entsprochen werden. In den letzten Jahren wurden Straßenbegleitflächen noch als Fettwiesen angelegt, was eine Reduzierung des Mähzyklus erheblich erschwert. In Zukunft sollte bei den Planungen der Straßenbegleitflächen Magergrünland vorgesehen werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.

Datenstand vom 29.11.2019 12:59 Uhr