Neubau von 3 Reihenhäusern in der Keltenstraße 9,
Fl.Nr. 389/4, Gemarkung Poing;
Befreiung von Baulinie
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aus der Beratung über eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung ergab sich in der Sitzung am 07.05.2019 der Auftrag, mit dem Landratsamt Ebersberg zu klären, ob eine Befreiung von der Baulinie möglich ist, um die Stellplätze vor dem Gebäude anordnen zu können.
Mit Schreiben vom 07.06.2019 wurde vom Landratsamt mitgeteilt, dass einem Abrücken von 1 m von der Baulinie zugestimmt wird.
Bisher wurde von der Baulinie nur nach Norden abgewichen, das Bestandsgebäude steht ca. 1 m südlich der Baulinie.
Somit kann der jeweils 2. Stellplatz im Vorgarten nachgewiesen werden und eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist nicht mehr erforderlich.
Kurzbericht
Neubau von 3 Reihenhäusern in der Keltenstraße 9, Fl.Nr. 389/4, Gemarkung Poing
Befreiung von Baulinie
(cw) Aus der Beratung über eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung ergab sich in der Sitzung am 07.05.2019 der Auftrag, mit dem Landratsamt Ebersberg zu klären, ob eine Befreiung von der Baulinie möglich ist, um die Stellplätze vor dem Gebäude anordnen zu können.
Mit Schreiben vom 07.06.2019 wurde vom Landratsamt mitgeteilt, dass einem Abrücken von 1 m von der Baulinie zugestimmt wird.
Bisher wurde von der Baulinie nur nach Norden abgewichen, das Bestandsgebäude steht ca. 1 m südlich der Baulinie.
Somit kann der jeweils 2. Stellplatz im Vorgarten nachgewiesen werden und eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist nicht mehr erforderlich.
Datenstand vom 11.07.2019 08:50 Uhr