Antrag auf Umnutzung von zwei bestehenden Ladeneinheiten in eine Intensivpflegewohngemeinschaft; Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Am 12.07.2019 ging der o.g. Antrag auf Nutzungsänderung bei der Gemeinde ein.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Angelbrechtinger Feld, rechtskräftig seit 28.07.1967, der nur hinsichtlich der Baulinien und Baugrenzen gültig ist. Ansonsten erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).
Die Gebietsart stellt faktisch ein Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO dar.

Das Gebäude bleibt im Bestand erhalten, es erfolgt keine äußerliche Veränderung.

Die geplante Nutzung „außerklinische Intensivpflege in einer Intensivpflegewohngemeinschaft“ ist als Anlage für soziale, gesundheitliche Zwecke im Mischgebiet zulässig (§ 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO).

Erforderliche Stellplätze / Antrag auf Befreiung von der Stellplatzsatzung:
Die neue Nutzung als Intensivpflegewohngemeinschaft ist in der Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing nicht exakt erfasst.
Weder die Nutzung „Betreutes Wohnen (Senioren)“, noch „Wohnheim für Behinderte“ trifft die Nutzung exakt.

Der Betreiber rechnet mit einem Personalschlüssel von 2,5 Personen Pflegepersonal und 1 – 2 zeitgleiche Besucher. Somit ergibt sich ein Bedarf von 4 Stellplätzen, die entsprechend in den Planunterlagen dargestellt sind.

Im Bestand sind 4 Stellplätze vorhanden.

Dem vorgelegten Stellplatznachweis wird zugestimmt.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung von zwei Ladeneinheiten in eine Intensivpflegewohngemeinschaft in der Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing, wird erteilt.
Dem eingereichten Stellplatznachweis (Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung) wird zugestimmt, allerdings unter dem Vorbehalt der Nachforderung, sofern sich der Nachweis als nicht praxistauglich erweist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung von zwei Ladeneinheiten in eine Intensivpflegewohngemeinschaft in der Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Dem eingereichten Stellplatznachweis (Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung) wird zugestimmt, allerdings unter dem Vorbehalt der Nachforderung, sofern sich der Nachweis als nicht praxistauglich erweist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag auf Umnutzung von zwei bestehenden Ladeneinheiten in eine Intensivpflegewohngemeinschaft, Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing
(cw) Am 12.07.2019 ging der o.g. Antrag auf Nutzungsänderung bei der Gemeinde ein.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Angelbrechtinger Feld, rechtskräftig seit 28.07.1967, der nur hinsichtlich der Baulinien und Baugrenzen gültig ist. Ansonsten erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).
Die Gebietsart stellt faktisch ein Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO dar.
Das Gebäude bleibt im Bestand erhalten, es erfolgt keine äußerliche Veränderung.
Die geplante Nutzung „außerklinische Intensivpflege in einer Intensivpflegewohngemeinschaft“ ist als Anlage für soziale, gesundheitliche Zwecke im Mischgebiet zulässig (§ 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO).
Erforderliche Stellplätze / Antrag auf Befreiung von der Stellplatzsatzung:
Die neue Nutzung als Intensivpflegewohngemeinschaft ist in der Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing nicht exakt erfasst.
Weder die Nutzung „Betreutes Wohnen (Senioren)“, noch „Wohnheim für Behinderte“ trifft die Nutzung exakt.
Der Betreiber rechnet mit einem Personalschlüssel von 2,5 Personen Pflegepersonal und 1 – 2 zeitgleiche Besucher. Somit ergibt sich ein Bedarf von 4 Stellplätzen, die entsprechend in den Planunterlagen dargestellt sind.
Im Bestand sind 4 Stellplätze vorhanden.
Dem vorgelegten Stellplatznachweis wird zugestimmt.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung von zwei Ladeneinheiten in eine Intensivpflegewohngemeinschaft in der Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing, wird erteilt.
Dem eingereichten Stellplatznachweis (Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung) wird zugestimmt, allerdings unter dem Vorbehalt der Nachforderung, sofern sich der Nachweis als nicht praxistauglich erweist.

Datenstand vom 11.09.2019 10:46 Uhr