Straßenumbenennung eines Teilstückes des Osterfeldwegs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit der Herstellung der Wildparkstraße wurde der Osterfeldweg als Durchgangsstraße zurückgebaut. Der Osterfeldweg ist ab Einmündung Schwabener Straße bis zum Ende der Wohnbebauung mit Kraftfahrzeugen zu befahren. Ab diesem Ende ist der Osterfeldweg nur noch als Rad- und Fußweg bis zum Wildpark freigegeben. Dieses ist am Anfang des Osterfeldwegs auch so beschildert. Der Kraftfahrzeugverkehr wird an dieser Stelle über die Schwabener Straße und Wildparkstraße zum Wildpark geleitet.

Dennoch fahren in den Osterfeldweg weiterhin Kraftfahrzeuge, die am Ende des Osterfeldwegs aufgrund der Sperrung wenden müssen.

Aus diesem Grund und aufgrund des namentlichen Bezuges des Wildparks soll ab Einmündung der Wildparkstraße bis zum Eingangsbereich des Wildparks (siehe hierzu beiliegenden Lageplan) eine Straßenumbenennung vorgenommen werden. Dieses Teilstück soll den Straßennamen Wildparkstraße erhalten. Entlang des Verlaufes der Umbenennung ist ein Grundstück mit einer Hausnummer vorhanden. Für die Umbenennung einer Straße ist eine Anhörung nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch eine Berücksichtigung der Interessen der Anlieger. Es wurde in dieser Angelegenheit Kontakt aufgenommen und im Vorfeld vom Grundstückseigentümer Einverständnis signalisiert. Mit Schreiben vom 25.06.2019 wurde der Grundstückseigentümer über die beschlussmäßige Behandlung der Umbenennung informiert.

Beschlussvorschlag

Das Teilstück des Osterfeldwegs von der Einmündung in die Wildparkstraße bis zum Eingangsbereich des Wildparks wird in „Wildparkstraße“ umbenannt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine. Auf die entstehenden Kosten (Ausweise etc.) durch die Umbenennung der Straße wurde hingewiesen. Ein Vertreter des Grundstückseigentümers erklärte hierzu, dass diese vom Grundstückseigentümer getragen werden.

Beschluss

Das Teilstück des Osterfeldwegs von der Einmündung in die Wildparkstraße bis zum Eingangsbereich des Wildparks wird in „Wildparkstraße“ umbenannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Straßenumbenennung eines Teilstückes des Ostfeldweges

(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.07.2019 einstimmig den Beschluss gefasst, dass das Teilstück des Osterfeldwegs von der Einmündung in die Wildparkstraße bis zum Eingangsbereich des Wildparks in „Wildparkstraße“ umbenannt wird.

Mit der Herstellung der Wildparkstraße wurde der Osterfeldweg als Durchgangsstraße zurückgebaut. Der Osterfeldweg ist ab Einmündung Schwabener Straße bis zum Ende der Wohnbebauung mit Kraftfahrzeugen zu befahren. Ab diesem Ende ist der Osterfeldweg nur noch als Rad- und Fußweg bis zum Wildpark freigegeben. Dieses ist am Anfang des Osterfeldwegs auch so beschildert. Der Kraftfahrzeugverkehr wird an dieser Stelle über die Schwabener Straße und Wildparkstraße zum Wildpark geleitet.

Dennoch fahren in den Osterfeldweg weiterhin Kraftfahrzeuge, die am Ende des Osterfeldwegs aufgrund der Sperrung wenden müssen.

Aus diesem Grund und aufgrund des namentlichen Bezuges des Wildparks wird ab Einmündung der Wildparkstraße bis zum Eingangsbereich des Wildparks eine Straßenumbenennung vorgenommen.

Datenstand vom 11.09.2019 10:46 Uhr