Empfehlung der Bürgerversammlung, die Installierung einer bedarfsgerechten Ampelanlage an der Kreuzung Schul-/Wittelsbacherstraße betreffend


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 14.05.2019 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, dass die Gemeinde zusammen mit dem Baulastträger (Landratsamt Ebersberg) konkret eine Baumaßnahme hinsichtlich der Geschwindigkeitsentschärfung in der Neufarner Straße, insbesondere am südlichen Ortseingang, diskutiert. Es soll eine bedarfsgerechte Ampelanlage an der Kreuzung Schul-/Wittelsbacherstraße installiert werden.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Neufarner Straße sind auffällig. Dies lässt sich durch umfangreiche Messungen der Gemeinde Poing belegen.

So ergab sich durch die Messung des Displaygerätes, welches dem Kraftfahrer von Angelbrechting kommend auch die Geschwindigkeit signalisiert, bei zwanzig Messungen zwischen dem 06.03.2018 und dem 31.07.2018 folgendes Bild:

Insgesamt waren 255.094 Fahrzeuge festzustellen. Lediglich 41,28 % hielten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h. 48,33 % fuhren 60 - 69 km/h, 9,07 % fuhren 70 - 79 km/h, 1,12 % fuhren 80 -89 km/h. 432 Fahrzeuge (0,17 %) fuhren 90- 99 km/h, 61 Fahrzeuge (0,02 %) fuhren 100 - 109 km/h und 12 Fahrzeuge fuhren über 110 km/h.

Die sog. V exc%, also die Geschwindigkeitsüberschreitung in %, betrug somit zwischen 57 - 63,5 %.

Im Anschluss führte die Gemeinde Poing 16 Messungen mit einem Radargerät (ohne Anzeige) durch, welches technisch beide Fahrtrichtungen abbilden kann. Hier ergibt sich für beide Fahrtrichtungen ein ausgewogenes Bild, welches die Displaymessungen bestätigt.

Insgesamt waren von Angelbrechting kommend 281.555 Fahrzeuge festzustellen. Die V exc % lag hier zwischen 44 - 62,70 %, die Höchstgeschwindigkeiten bewegten sich zwischen 94 und 146 km/h.

In der Gegenrichtung - nach Angelbrechting gehend - waren 256.203 Fahrzeuge festzustellen. Die V exc % lag zwischen 33,70 und 49,40 %, die Höchstgeschwindigkeiten bewegten sich zwischen 86 und 138 km/h.

Diese Zahlen sind sicher weiter nach Uhrzeiten etc. zu analysieren, zeigen aber in der Gesamtheit überhöhte Geschwindigkeiten.

Überhöhte Geschwindigkeit zählt - so laut Internetauftritt der Bayerischen Polizei - mit zu den häufigsten Unfallursachen, besonders bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Bei etwa einem Drittel der Getöteten war nichtangepasste Geschwindigkeit die Unfallursache.

Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA – Ausgabe 2015) ergibt sich unter Nr. 1.2.1 Verkehrssicherheit folgende Feststellung:

„Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist sinnvoll, wenn Unfälle zu erwarten sind oder sich ereignet haben, die durch eine Lichtsignalsteuerung hätten vermieden werden können, und wenn sich andere Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, bauliche Querungsanlagen für Radfahrer und Fußgänger) als wirkungslos erwiesen haben oder keinen Erfolg versprechen.

Auffällige Kennzeichen hierfür sind
- eine Häufung von Vorfahrtunfällen
- eine Häufung von Unfällen zwischen Linksabbiegern und Gegenverkehr oder
- eine Häufung von Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und querenden Radfahrern oder Fußgängern.

Bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen (z. B. ältere Menschen, Behinderte und Kinder), die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, wenn in zumutbarer Entfernung keine gesicherte Querung möglich ist, soll unabhängig von der Anzahl der schutzbedürftigen Personen oder von der Unfallsituation eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, wenn anders ein Schutz nicht erreichbar ist.“

Unbestritten kommt es an dieser Stelle zu Querungen von Schulkindern (derzeit überdies verstärkt bis zur Fertigstellung der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, da am sog. Verkehrsübungsplatz (Hohenzollernstraße) eine der beiden Sammelbushaltestellen eingerichtet worden ist). Andernfalls wäre auch der eingerichtete Verkehrshelferübergang nicht zu begründen gewesen. Dieser ist allerdings nur von 07.20 - 08.00 Uhr besetzt. Aus tatsächlichen Gründen - fehlende Schulweghelfer trotz ständiger Bemühungen der Gemeinde - kann bereits der Zeitraum der Mittagszeit nicht abgedeckt werden.

Natürlich sind weitere Richtlinien und Vorschriften in dem Kontext einer Lichtzeichenanlage - auch aus technischer Sicht - näher zu prüfen. Sollten sich aus diesen keine zwingenden Hinderungsgründe ergeben, ist aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - die Einrichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel durch das Landratsamt Ebersberg als sinnvoll zu erachten. Maßgeblich für diese Einschätzung ist auch der innerörtliche Quervergleich mit der Hauptstraße oder der Anzinger Straße.

Die Verwaltung empfiehlt, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ebersberg zu stellen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel in der Neufarner Straße - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - in Höhe der Schulstraße an das Landratsamt Ebersberg zu richten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel in der Neufarner Straße - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - in Höhe der Schulstraße an das Landratsamt Ebersberg zu richten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Empfehlung der Bürgerversammlung, gemeinsam mit dem Baulastträger der Neufarner Straße eine Baumaßnahme zur Geschwindigkeitsentschärfung an der südlichen Ortseinfahrt in Form einer optimierten Verkehrsinsel zu prüfen
(rap) In der Bürgerversammlung am 14.05.2019 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, dass die Gemeinde zusammen mit dem Baulastträger (Landratsamt Ebersberg) konkret eine Baumaßnahme hinsichtlich der Geschwindigkeitsentschärfung in der Neufarner Straße, insbesondere am südlichen Ortseingang, diskutiert. Es soll eine bedarfsgerechte Ampelanlage an der Kreuzung Schul-/Wittelsbacherstraße installiert werden.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Neufarner Straße sind auffällig. Dies lässt sich durch umfangreiche Messungen der Gemeinde Poing belegen.

So ergab sich durch die Messung des Displaygerätes, welches dem Kraftfahrer von Angelbrechting kommend auch die Geschwindigkeit signalisiert, bei zwanzig Messungen zwischen dem 06.03.2018 und dem 31.07.2018 folgendes Bild:

Insgesamt waren 255.094 Fahrzeuge festzustellen. Lediglich 41,28 % hielten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h. 48,33 % fuhren 60 - 69 km/h, 9,07 % fuhren 70 - 79 km/h, 1,12 % fuhren 80 -89 km/h. 432 Fahrzeuge (0,17 %) fuhren 90- 99 km/h, 61 Fahrzeuge (0,02 %) fuhren 100 - 109 km/h und 12 Fahrzeuge fuhren über 110 km/h. Die sog. V exc%, also die Geschwindigkeitsüberschreitung in %, betrug somit zwischen 57 - 63,5 %.

Im Anschluss führte die Gemeinde Poing 16 Messungen mit einem Radargerät (ohne Anzeige) durch, welches technisch beide Fahrtrichtungen abbilden kann. Hier ergibt sich für beide Fahrtrichtungen ein ausgewogenes Bild, welches die Displaymessungen bestätigt. Insgesamt waren von Angelbrechting kommend 281.555 Fahrzeuge festzustellen. Die V exc % lag hier zwischen 44 - 62,70 %, die Höchstgeschwindigkeiten bewegten sich zwischen 94 und 146 km/h.

In der Gegenrichtung - nach Angelbrechting gehend - waren 256.203 Fahrzeuge festzustellen. Die V exc % lag zwischen 33,70 und 49,40 %, die Höchstgeschwindigkeiten bewegten sich zwischen 86 und 138 km/h.

Diese Zahlen sind sicher weiter nach Uhrzeiten etc. zu analysieren, zeigen aber in der Gesamtheit überhöhte Geschwindigkeiten.

Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA – Ausgabe 2015) ergibt sich unter Nr. 1.2.1 Verkehrssicherheit folgende Feststellung:

„Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist sinnvoll, wenn Unfälle zu erwarten sind oder sich ereignet haben, die durch eine Lichtsignalsteuerung hätten vermieden werden können, und wenn sich andere Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, bauliche Querungsanlagen für Radfahrer und Fußgänger) als wirkungslos erwiesen haben oder keinen Erfolg versprechen.

Auffällige Kennzeichen hierfür sind
- eine Häufung von Vorfahrtunfällen
- eine Häufung von Unfällen zwischen Linksabbiegern und Gegenverkehr oder
- eine Häufung von Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und querenden Radfahrern oder Fußgängern.

Bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen (z. B. ältere Menschen, Behinderte und Kinder), die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, wenn in zumutbarer Entfernung keine gesicherte Querung möglich ist, soll unabhängig von der Anzahl der schutzbedürftigen Personen oder von der Unfallsituation eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, wenn anders ein Schutz nicht erreichbar ist.“

Unbestritten kommt es an dieser Stelle zu Querungen von Schulkindern (derzeit überdies verstärkt bis zur Fertigstellung der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, da am sog. Verkehrsübungsplatz (Hohenzollernstraße) eine der beiden Sammelbushaltestellen eingerichtet worden ist). Andernfalls wäre auch der eingerichtete Verkehrshelferübergang nicht zu begründen gewesen. Dieser ist allerdings nur von 07.20 - 08.00 Uhr besetzt. Aus tatsächlichen Gründen - fehlende Schulweghelfer trotz ständiger Bemühungen der Gemeinde - kann bereits der Zeitraum der Mittagszeit nicht abgedeckt werden.

Natürlich sind weitere Richtlinien und Vorschriften in dem Kontext einer Lichtzeichenanlage - auch aus technischer Sicht - näher zu prüfen. Sollten sich aus diesen keine zwingenden Hinderungsgründe ergeben, ist aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - die Einrichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel durch das Landratsamt Ebersberg als sinnvoll zu erachten. Maßgeblich für diese Einschätzung ist auch der innerörtliche Quervergleich mit der Hauptstraße oder der Anzinger Straße.

Die Verwaltung empfahl daher, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ebersberg zu stellen.

Die Verwaltung wurde sodann durch den Gemeinderat einstimmig beauftragt, einen Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel in der Neufarner Straße - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - in Höhe der Schulstraße an das Landratsamt Ebersberg zu richten.

Datenstand vom 16.09.2019 09:57 Uhr