Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht in der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Fassung wurden mit der Ladung zur heutigen Sitzung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Die Aufnahme in das Dokumentenarchiv erfolgt ebenfalls. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

In seiner öffentlichen Vorberatung hat der Haupt- und Finanzausschuss am 06.11.2019 dem Gemeinderat empfohlen, den Haushaltsplanentwurf inklusive sämtlicher An- und Beilagen - außer dem Stellenplan - inkl. einiger von der Verwaltung vorgestellten und einer durch das Gremium beschlossenen Änderung zu beschließen bzw. aufzustellen. Diese Änderungen sind in die aktuelle Vorlage bereits eingeflossen.
Die Empfehlung schloss auch den Finanzplan ein. Über diesen ist aus rechtlichen Gründen getrennt zu beschließen.

Folgende Fragen aus dem Ausschuss konnten dort nicht beantwortet werden, dies wird hiermit nachgeholt.

- "VwHH HHSt. 11100.661000 Mitgliedsbeiträge Verbände, Vereine:
Warum wurden nur 1.000 € eingestellt, wenn das Rechnungsergebnis 2018 bei 1843,68 € lag? In der Regel steigen die Beiträge doch mit zunehmender Einwohnerzahl."
Antwort: Der Mitgliedsbeitrag Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung e.V beträgt 0,06 € / Einwohner. Grundlage ist der Bevölkerungsstand (Hauptwohnsitze) zum 30. Juni des Vorjahres. Für die Beitragsrechnung für das Jahr 2023 müsste Poing 16.667 Einwohner (HWS) zum 30.06.2022 aufweisen. Stand 13.11.2019: 16.292 HWS. Insofern ist der Ansatz ausreichend. 2018 war das Rechnungsergebnis so hoch, weil der Jahresbeitrag 2017 und 2018 im selben Jahr zur Auszahlung kam.
 
- "VwHH HHSt. 21311.500005 Hausmeisterwohnung Gruber Straße:
       Für den jährlichen Unterhalt durch den Baubetriebshof sind 500 € eingestellt. Wann ist der Abriss im Zuge des Schwimmbadneubaus geplant?"
Antwort: Der Abriss ist für Sommer 2020 geplant. Die Ansätze in den Folgejahren erfolgten insofern vorsorglich, falls es zu Verzögerungen kommt.

- "VmHH HHst. 63040.950000: P+R-Südseite - Zeitplan?"
Antwort: Die Bahn baut den Bahnhof / Haltepunkt 2021 barrierefrei aus, erst danach (2022) ist der Bau der P+R-Anlage möglich. In der Übergangszeit wird der Parkplatz provisorisch hergestellt.
 
- "VmHH HHSt. 82000.940000
       Für den Bau der Buswartehäuschen sind wie vom GR beschlossen jährlich 30.000 € eingeplant. Welche Standorte wurden zuletzt überdacht? Wo sind neue Wartehäuschen geplant?"
Antwort: Die Planung und der Bau erfolgen nach jeweiligen Einzelbeschlüssen. Vorgesehen ist ein Wartehäuschen in der Bergfeldstraße beim Fachmarktzentrum.

Der Haupt- und Finanzausschusses hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.11.2019 ebenfalls die Aufstellung des Stellenplans beschlossen.

Die Steigerung der Personalkosten im Vergleich zum Jahr 2019 von 7.775.400,00 € auf 8.520.300,00 € und somit um ca. 744.900,00 € erklärt sich hauptsächlich aufgrund der folgenden Positionen:

Plan Wechsel Ballungsraumzulage auf die München-Zulage:         ca. 250.000,00 €
Plansteigerung der Personalkosten um 3,5 %:                                ca. 300.000,00 €
vier zusätzliche Stellen:                                                                    ca. 175.000,00 €
Steigerung gesamt:                                                                          ca. 725.000,00 €

Zu berücksichtigen sind zudem noch beabsichtigte Beförderungen und Höhergruppierungen, welche allerdings alle unter dem Vorbehalt der Stellenbewertungen stehen.

Beschlussvorschlag

1. Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2020 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,1 Mio. € gedeckelt.

2. Ermächtigung zur Darlehensaufnahme
Die Haushaltssatzung 2020 sieht Kreditermächtigungen vor. Diese sind gemäß Art. 71 Abs. 3 bis 31.12.2021 gültig und darüber hinaus in 2022 bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2022. Entsprechendes gilt für ungenutzte Ermächtigungen aus 2018 (Geltung bis 31.12.2019 bzw. Erlass der HH-Satzung 2020) und aus 2019 (Geltung bis 31.12.2020 bzw. Erlass der HH-Satzung 2021).
Der Erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, auf Basis dieser Kreditermächtigungen Kreditanträge bedarfsgerecht zu stellen und die Verträge abzuschließen und die Mittel abzurufen. Für die HH-Satzung 2020 gilt dies vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Für die Einhaltung der jeweiligen Geltungsdauer einer Kreditermächtigung ist der Abschluss des Kreditvertrages maßgebend, nicht der Abruf der Mittel. Ein verzögerter Mittelabruf setzt die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes nicht voraus.

3. Sicherstellung Schuldendienst
Das Schuldendienstbudget 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt kann im Wege der Sollübertragung, überplanmäßigen Genehmigung, Haushaltsrestebildung unter Heranziehung von unverbrauchten Mitteln beider Deckungsreserven (auch in Kombination dieser Möglichkeiten) genutzt werden, um Mittel zur Darlehensrückzahlung anzusammeln.

4. Transparenz der kommenden Planung
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, überplanmäßige Genehmigungen in 2020 in Höhe der nach 2020 übertragenen Haushaltsreste aus Vorjahren auf den betroffenen Haushaltsstellen zu genehmigen, sofern und soweit er die Haushaltsreste aus 2019 und Vorjahren in 2020 auflösen will, um die Mittelanforderungen bzw. Haushaltsplanungen für 2021 transparenter zu gestalten.

5. Darlehensaufnahme
Unbeschadet der Ermächtigung zu Nr. 2 wird entsprechend Nr. 5 der vorrangigen Vereinbarungen zum KfW-Darlehensangebot vom 12.11.2019 ("Bei Kreditnehmern aus Bayern ist eine Kopie des Ratsbeschlusses zur Einzelkreditaufnahme erforderlich) die Aufnahme bzw. Annahme des Darlehens 12531491 über 8.029.000,- Euro beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen

Bewirtschaftungsgrundlage

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine direkten

Beschluss 1

1. Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2020 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,1 Mio. € gedeckelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Beschluss 2

2. Ermächtigung zur Darlehensaufnahme
Die Haushaltssatzung 2020 sieht Kreditermächtigungen vor. Diese sind gemäß Art. 71 Abs. 3 bis 31.12.2021 gültig und darüber hinaus in 2022 bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2022. Entsprechendes gilt für ungenutzte Ermächtigungen aus 2018 (Geltung bis 31.12.2019 bzw. Erlass der HH-Satzung 2020) und aus 2019 (Geltung bis 31.12.2020 bzw. Erlass der HH-Satzung 2021).
Der Erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, auf Basis dieser Kreditermächtigungen Kreditanträge bedarfsgerecht zu stellen und die Verträge abzuschließen und die Mittel abzurufen. Für die HH-Satzung 2020 gilt dies vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Für die Einhaltung der jeweiligen Geltungsdauer einer Kreditermächtigung ist der Abschluss des Kreditvertrages maßgebend, nicht der Abruf der Mittel. Ein verzögerter Mittelabruf setzt die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes nicht voraus.

3. Sicherstellung Schuldendienst
Das Schuldendienstbudget 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt kann im Wege der Sollübertragung, überplanmäßigen Genehmigung, Haushaltsrestebildung unter Heranziehung von unverbrauchten Mitteln beider Deckungsreserven (auch in Kombination dieser Möglichkeiten) genutzt werden, um Mittel zur Darlehensrückzahlung anzusammeln.

4. Transparenz der kommenden Planung
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, überplanmäßige Genehmigungen in 2020 in Höhe der nach 2020 übertragenen Haushaltsreste aus Vorjahren auf den betroffenen Haushaltsstellen zu genehmigen, sofern und soweit er die Haushaltsreste aus 2019 und Vorjahren in 2020 auflösen will, um die Mittelanforderungen bzw. Haushaltsplanungen für 2021 transparenter zu gestalten.

5. Darlehensaufnahme
Unbeschadet der Ermächtigung zu Nr. 2 wird entsprechend Nr. 5 der vorrangigen Vereinbarungen zum KfW-Darlehensangebot vom 12.11.2019 ("Bei Kreditnehmern aus Bayern ist eine Kopie des Ratsbeschlusses zur Einzelkreditaufnahme erforderlich) die Aufnahme bzw. Annahme des Darlehens 12531491 über 8.029.000,- Euro beschlossen.

6. Darlehensaufnahme
Unbeschadet der Ermächtigung zu Nr. 2 wird die Aufnahme bzw. Annahme des Darlehens Nr. 1000269745 der Bayern LaBo über 4.800.000,- Euro beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)
(sh) Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung die Haushaltssatzung 2020 inkl. Haushaltsplan mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) beschlossen.
Inhaltlich wird hierüber im Zuge der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 nach deren rechtsaufsichtlicher Genehmigung berichtet.

Datenstand vom 17.01.2020 11:53 Uhr