Kalkulatorischer Zinssatz für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2023; Vorgabe für aktuelle und kommende Kalkulationen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Kalkulatorische Zinsen bilden den Zinsverlust aus gebundenem Kapital ab. Es wird also zum Ausdruck gebracht, wie viel Zinseinnahmen der Gemeinde dadurch entgehen, dass Gelder nicht verzinst angelegt, sondern im Zuge einer Investition ausgegeben wurden.

Im allgemeinen Haushalt fließen kalkulatorische Zinsen ergebnisneutral ein, d.h. die Kosten müssen von der Gemeinde nicht tatsächlich bezahlt werden.

Lediglich bei den kostenrechnenden Einrichtungen (z.Z. Abfallwirtschaft, Friedhof) fließen kalkulatorische Zinsen in die Kalkulation der von den Nutzern zu entrichtenden Gebühren ein.

Nach VV Nr. 6 zu § 12 KommHV ist der kalkulatorische Zinssatz aus einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen zu bilden.
Hierzu wurde die beiliegende Tabelle genutzt. Die für den Beschlussvorschlag herangezogenen Werte wurden farbig markiert.

Im Zuge der Vorberatung der Abfallgebührenänderungssatzung im Haupt- und Finanzausschuss am 06.11.2019 wurden die Zinssätze ebenfalls mit vorberaten und ihre Anwendung (auch für andere Bereiche) empfohlen.

Beschlussvorschlag

Die kalkulatorischen Zinssätze werden für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023 wie folgt festgelegt:
1. für kurze Laufzeiten von 0 bis einschließlich 1 Jahr: 0,00 % (unverändert)
2. für mittlere Laufzeiten von über 1 bis einschl. 25 Jahre: 2,80 % (bisher 2,9 %)
3. für lange Laufzeiten über 25 Jahre: 4,30 % (bisher 4,8 %)
4. für Festwertgüter: 4,30 % (bisher 4,8 %)

Zu Nrn. 2 und 3 erfolgt die Berechnung nach der Halbwert-, zu Nr. 4 nach der Restwertmethode.

Für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfallwirtschaft und Friedhof ist die Festsetzung verbindlich. Für die übrigen Bereiche dient sie der Orientierung.

Finanzielle Auswirkungen

Die Zinsen sinken.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine ersichtlich.

Beschluss

Die kalkulatorischen Zinssätze werden für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023 wie folgt festgelegt:
1. für kurze Laufzeiten von 0 bis einschließlich 1 Jahr: 0,00 % (unverändert)
2. für mittlere Laufzeiten von über 1 bis einschl. 25 Jahre: 2,80 % (bisher 2,9 %)
3. für lange Laufzeiten über 25 Jahre: 4,30 % (bisher 4,8 %)
4. für Festwertgüter: 4,30 % (bisher 4,8 %)

Zu Nrn. 2 und 3 erfolgt die Berechnung nach der Halbwert-, zu Nr. 4 nach der Restwertmethode.

Für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfallwirtschaft und Friedhof ist die Festsetzung verbindlich. Für die übrigen Bereiche dient sie der Orientierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Kalkulatorischer Zinssatz für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2023;
Vorgabe für aktuelle und kommende Kalkulationen
(sh) Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung die kalkulatorischen Zinssätze  für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023 wie folgt festgelegt:
1. für kurze Laufzeiten von 0 bis einschließlich 1 Jahr: 0,00 % (unverändert)
2. für mittlere Laufzeiten von über 1 bis einschl. 25 Jahre: 2,80 % (bisher 2,9 %)
3. für lange Laufzeiten über 25 Jahre: 4,30 % (bisher 4,8 %)
4. für Festwertg üter: 4,30 % (bisher 4,8 %)
Zu Nrn. 2 und 3 erfolgt die Berechnung nach der Halbwert-, zu Nr. 4 nach der Restwertmethode.
Für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfallwirtschaft und Friedhof ist die Festsetzung verbindlich. Für die übrigen Bereiche dient sie der Orientierung.

Datenstand vom 17.01.2020 11:53 Uhr