Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat das Thema am 06.11.2019 behandelt und empfohlen, eine entsprechende Änderungssatzung zu erstellen. Ebenso wurde die Anwendung der u.a. Zinssätze (auch für andere Bereiche) empfohlen.

Die Dateien zur Nachkalkulation und zur Neukalkulation werden mit der Ladung zugestellt (Hochladen im Rats- und Informationssystem) und zugleich Bestandteil der Niederschrift (Übernahme in das Dokumentenarchiv).
Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endete 2019. Insofern waren eine Nachkalkulation und eine neue Kalkulation vorzunehmen. Die beiliegende Nachkalkulation zum 31.12.2018 mit Prognose bis 31.12.2019 ergab einen Stand der Sonderrücklage "Abfallgebührenausgleichsrücklage" von 203.482,64 €. Dieser Betrag fließt in die Neukalkulation einnahmeseitig und damit gebührenbedarfsmindernd ein.
Der Neukalkulation liegen folgende kalkulatorischen Zinssätze zu Grunde:
1. für kurze Laufzeiten von 0 bis einschließlich 1 Jahr: 0,00 % (unverändert)
2. für mittlere Laufzeiten von über 1 bis einschl. 25 Jahre: 2,80 % (bisher 2,9 %)
3. für lange Laufzeiten über 25 Jahre: 4,30 % (bisher 4,8 %)
4. für Festwertgüter: 4,30 % (bisher 4,8 %)
Die Finanzplanansätze für den kalkulatorischen Zins von 40 T€ p.a. wurden hierzu pauschal um 10% reduziert.
Der Gebührenbedarf pro Jahr wurde mit rd. 1,1 - 1,2 Mio. € ermittelt (siehe beiliegende Tabelle). Das Ergebnis der Neukalkulation liegt ebenfalls bei. Daraus ergeben sich folgende Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr.

Liter Tonnenvolumen
pro Jahr
bis 2019
bis 2015
Gebühren mit BMT



80
186,00 €
156,00 €
185,76 €
120
282,00 €
228,00 €
278,64 €
240
558,00 €
456,00 €
557,16 €
1100
2.568,00 €
2.100,00 €
2.553,72 €
Gebühren Eigenkomp.



80
150,00 €
120,00 €
162,60 €
120
222,00 €
168,00 €
243,96 €
240
444,00 €
336,00 €
487,80 €
1100
2.028,00 €
1.548,00 €
2.235,60 €

Die nächste Kalkulation würde geplant 2023 erfolgen. Bei Verzögerungen würden die festgesetzten Gebühren wie bisher fortgelten (§ 7 Abs. 3 der Satzung).

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
15,50 €
46,5 €
186,00 €
120
23,50 €
70,50 €
282,00 €
240
46,50 €
139,50 €
558,00 €
1100
214,00 €
642,00 €
2.568,00 €


(2) In § 4 Abs. 2 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
12,50 €
37,50
150,00 €
120
18,50 €
55,50 €
222,00 €
240
37,00 €
111,00 €
444,00 €
1100
169,00 €
507,00 €
2.028,00 €


(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf weiteres unverändert.


§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen

Kostendeckung im Bereich der Abfallwirtschaft.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine direkten Auswirkungen ersichtlich.

Beschluss

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
15,50 €
46,5 €
186,00 €
120
23,50 €
70,50 €
282,00 €
240
46,50 €
139,50 €
558,00 €
1100
214,00 €
642,00 €
2.568,00 €


(2) In § 4 Abs. 2 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
12,50 €
37,50
150,00 €
120
18,50 €
55,50 €
222,00 €
240
37,00 €
111,00 €
444,00 €
1100
169,00 €
507,00 €
2.028,00 €


(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf weiteres unverändert.


§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung
(sh) Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing zu erlassen.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
viertel-jährlich
jährlich
80
15,50 €
46,5 €
186,00 €
120
23,50 €
70,50 €
282,00 €
240
46,50 €
139,50 €
558,00 €
1100
214,00 €
642,00 €
2.568,00 €


(2) In § 4 Abs. 2 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
viertel-jährlich
jährlich
80
12,50 €
37,50
150,00 €
120
18,50 €
55,50 €
222,00 €
240
37,00 €
111,00 €
444,00 €
1100
169,00 €
507,00 €
2.028,00 €


(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf weiteres unverändert.


§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Datenstand vom 17.01.2020 11:53 Uhr