Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2018 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

1. Behandlung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts

Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnung 2018 wurde durch eine Sachverständige vorgenommen. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung wurde erstellt.
Am 28.11.2019 (vor dieser Gemeinderatssitzung) wird vom Rechnungsprüfungsausschuss für das Jahr 2018 ein Prüfungsbericht abgegeben werden. Vorgeschlagen wurde folgender Text.
1. Das Ergebnis der örtlichen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.
2. Weiterer Bedarf zur Vorprüfung besteht / besteht nicht.
3. Die örtliche Rechnungsprüfung konnte auf dieser Grundlage abgeschlossen / nicht abgeschlossen werden. Zu den offenen Punkten bei den "Versicherungsfällen" ist Berichterstattung im Gemeinderat nötig / nicht nötig.
4. Auf Grund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gemeinderat folgende / keine neuen Regelungen empfohlen.
5. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
6. Dem Gemeinderat wird die Entlastung der Verwaltung empfohlen.
Aus der Sitzung wird aktuell berichtet werden. Der Bericht selbst wird verlesen werden. Dieser ist dann vom Gemeinderat zu behandeln.

2. Feststellung der Jahresrechnungen
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Jahresrechnung (Inhalt siehe beiliegendes Ergebnisblatt) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO sind gegeben.

3. Entlastung der Verwaltung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung, sofern keine Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung vorliegen - solche sind gegenwärtig nicht ersichtlich - nach Art. 102 Abs. 3 GO für das jeweilige Jahr zu entlasten.

Die Anlagen werden nach der Sitzung ins Dokumentenarchiv aufgenommen.

Ohne Benennung einer Rechtsgrundlage (der Verwaltung ist auch keine solche bekannt) hatte der BKPV in einer früheren Prüfung erklärt, dass hierzu getrennte Beschlüsse erforderlich sind.

Beschlussvorschlag

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2018 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.


2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes, das Bestandteil der Niederschrift wird, festgestellt für 2018.


3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2018.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss 1

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2018 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.


2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes, das Bestandteil der Niederschrift wird, festgestellt für 2018.


3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2018 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.


2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes, das Bestandteil der Niederschrift wird, festgestellt für 2018.


3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss 3

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2018 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.


2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes, das Bestandteil der Niederschrift wird, festgestellt für 2018.


3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Jahresrechnung 2018 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung,
Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
(sh) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2019 den örtlichen Rechnungsprüfungsbericht 2018 zur Kenntnis genommen und keinen weiteren Prüfungsbedarf gesehen.
Er hat ferner das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 wie aus nachfolgender Tabelle ersichtlich festgestellt.

Zuletzt wurde die Verwaltung für das Jahr 2018 entlastet.

Datenstand vom 17.01.2020 11:53 Uhr