Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheids für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6 Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.10.2019 wurde durch den Grundstückseigentümer die Verlängerung des bestehenden Vorbescheids Nr. V-2014-2245 vom 04.02.2015 beim Landratsamt Ebersberg beantragt.

Das Schreiben vom 02.10.2019 ging bei der Gemeinde Poing am 21.10.2019 ein, wonach das Landratsamt Ebersberg um die Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen bittet.

Der Vorbescheid wurde bereits mit Bescheid vom 29.09.2017 durch das Landratsamt Ebersberg bis 09.02.2020 verlängert.

Da sich die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Erteilung des Vorbescheides nicht geändert haben, kann von Seiten der Verwaltung dem Antrag zur Verlängerung des bestehenden Vorbescheides zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6 Gemarkung Poing um weitere 2 Jahre wird erteilt.

Darüber hinaus werden an den Bauherrn folgende Hinweise gerichtet:

  • Bei der Einreichung des Bauantrages ist die Berechnung hinsichtlich der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen anhand der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzunehmen.
  • Für die Errichtung von Einfriedungen ist die gemeindliche Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 zu beachten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6 Gemarkung Poing um weitere 2 Jahre wird erteilt.

Darüber hinaus werden an den Bauherrn folgende Hinweise gerichtet:

  • Bei der Einreichung des Bauantrages ist die Berechnung hinsichtlich der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen anhand der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzunehmen.
  • Für die Errichtung von Einfriedungen ist die gemeindliche Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheids für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6, Gemarkung Poing
(cw) Mit Schreiben vom 02.10.2019 wurde durch den Grundstückseigentümer die Verlängerung des bestehenden Vorbescheids Nr. V-2014-2245 vom 04.02.2015 beim Landratsamt Ebersberg beantragt.
Das Schreiben vom 02.10.2019 ging bei der Gemeinde Poing am 21.10.2019 ein, wonach das Landratsamt Ebersberg um die Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen bittet.
Der Vorbescheid wurde bereits mit Bescheid vom 29.09.2017 durch das Landratsamt Ebersberg bis 09.02.2020 verlängert.
Da sich die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Erteilung des Vorbescheides nicht geändert haben, kann von Seiten der Verwaltung dem Antrag zur Verlängerung des bestehenden Vorbescheides zugestimmt werden.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6 Gemarkung Poing um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Darüber hinaus werden an den Bauherrn folgende Hinweise gerichtet:
  • Bei der Einreichung des Bauantrages ist die Berechnung hinsichtlich der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen anhand der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzunehmen.
  • Für die Errichtung von Einfriedungen ist die gemeindliche Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 zu beachten.

Datenstand vom 11.12.2019 15:07 Uhr