Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 09.06.2016, 05.07.2018 und 07.02.2019 das Verfahren und die Bekanntmachung für die Leistungen der Objektplanung für den Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und den Neubau einer Mensa in Poing festgelegt.
Die Gesamtmaßnahme umfasste zum damaligen Zeitpunkt:
- Abbruch des möglicherweise mit Schadstoffen belasteten „Hausmeister-Hauses“ sowie ggf. Teile des Walls (und Neuschaffung im Zuge des Neubaus) und der Trafostation.
- Neubau Schulschwimmbad bestehend aus einer Doppelübungseinheit (schulaufsichtlich genehmigt mit Schreiben der ROB vom 13.03.2018) mit:
Wasserbecken
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12,5 m x 25 m x 0,9 m bis 1,8 m
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Vorraum
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30 m²
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Umkleiden
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3/ 30 m²
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Wasch-/ Duschraum
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2/ 25 m²
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Schwimmmeisterraum
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15 m²
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Geräteraum
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15 m²
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(Zur Möglichkeit oder Notwendigkeit eines Kassenautomaten wurde bis dato keine Entscheidung getroffen.)
- Erweiterung des Schulschwimmbades um einen Mensaanbau für 360 Personen (schulaufsichtlich genehmigt mit Schreiben der ROB vom 10.01.2019):
WC-Anlage für Schüler Seerosenschule
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24 m²
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Speisesaal für ca. 120 Schüler
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220 m²
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Speisenausgabe
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20 m²
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Spülküche
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30 m²
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Entsorgung
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6 m²
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Anlieferung
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10 m²
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Personalumkleide und -toiletten
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12 m²
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Putzmittellager
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4 m²
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Gesamt NUF
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326 m²
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Foyer (Verkehrsfläche)
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24 m²
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Freianlagen Eingangsbereich
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400 m²
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entsprechende Nebenflächen sowie Freiflächen (Erschließung, Parkplätze, Überarbeitung Bushaltestelle…).
Eine Pausenhofumgestaltung (3. Bauabschnitt) auf dem direkt angrenzenden Areal der Anni-Pickert- Grund- und Mittelschule war zu diesem Zeitpunkt bereits geplant und im Haushalt angesetzt, jedoch noch nicht Bestandteil des Maßnahmenpaketes „Schulschwimmbad und Mensa“.
Da die Umgestaltung des letzten Pausenhofabschnittes sinnvollerweise im Zuge der Realisierung der Außenanlagen für Schwimmbad und Mensa umgesetzt werden sollte, wurde diese Leistung bereits bei den Landschaftsarchitekten für diese Maßnahme angefragt und angeboten. Die bis dato im Haushalt angesetzten Mittel für den Pausenhof (i.H.v. ca. 250.000 €) werden infolgedessen der Maßnahme „Schwimmbad und Mensa“ (Haushaltsansatz auf HHSt. 57000.940000) zugeschlagen.
Im Zuge des VgV-Verfahrens zur Auswahl des Objektplaners für die Maßnahme wurden durch ausgewählte Architekturbüros im Mai dieses Jahres bereits erste Vorschläge im Rahmen eines Workshops erarbeitet. Grundlage hierfür bildeten die schulaufsichtlich genehmigten Raumprogramme für das Schulschwimmbad (v. 13.03.2018) und für die Mensa (v. 10.01.2019).
Vorstellung Workshop-Ergebnis v. 10.05.2019
Nach gemeinsamen Besprechungen der betroffenen Schulleitungen und dem Träger der Essensversorgung musste der Schichtbetrieb zwischenzeitlich jedoch nochmals angepasst werden. Das bedeutet, dass in der 3. und stärksten Schicht von 12.30 Uhr – 13.00 Uhr regulär ca. 162 Schüler erwartet werden. Zusätzlich überschneidet sich die 3. Schicht auch noch um 10 Minuten mit der 2. Schicht (45 Schüler) und um 10 Minuten mit der 4. Schicht (75 Schüler). Nach Rücksprache mit dem Träger der Mittagsversorgung ist es möglich, die problematischen Zeitfenster zu entzerren. Dies erfordert einen Speisesaal von mind. 289 m² Größe (für 175 Schüler*innen), statt 220 m² (für 120 Schüler*innen). Auch die Nebenräume müssen geringfügig angepasst werden.
Das neue Raumprogramm wurde bereits mit Schreiben vom 17.10.2019 von der Regierung von Oberbayern schulaufsichtlich genehmigt und ist damit grundsätzlich förderfähig:
WC-Anlage für Schüler Seerosenschule
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24 m²
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Ankleideraum f. Kinder im KiGa-Alter (Seerosenschule)
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18 m²
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Garderobe für Schüler
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30 m²
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Speisesaal für ca. 175 Schüler
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289 m²
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Speisenausgabe
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35 m²
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Spülküche
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32 m²
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Entsorgung
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9 m²
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Anlieferung
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18 m²
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Personalumkleide und -toiletten
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12 m²
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Putzmittellager
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4 m²
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Gesamt NUF
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471 m²
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Foyer (Verkehrsfläche)
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24 m²
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Freianlagen Eingangsbereich
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400 m²
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Die aufgrund angepasster Flächen und neuerer Kostenkennwerte aktualisierten Kosten für die Mensa betragen nach erster Kostenermittlung ca. 2.750.000 EUR (bis dato: 1.850.000 EUR). Die Mittel werden in der Haushaltsplanung 2021ff nach Vorliegen der Kostenschätzung/ Kostenberechnung berücksichtigt.
Das geänderte Raumprogramm für die Mensa wurde bereits durch das beauftragte Büro Seifert Hugues Architekten in das Workshop-Ergebnis eingearbeitet.
Vorstellung überarbeitetes Workshop-Ergebnis v. 21.10.2019
Den potenziellen Nutzern wurde das Konzept bereits am 10.10.2019 vorgestellt, um eventuelle Anregungen für den Gemeinderat noch aufnehmen zu können.
Die Vorschläge mit den weitreichendsten Auswirkungen werden nachfolgend zur Beschlussfassung gestellt:
- Ausführung eines (Teil-) Hubbodens
In der Gemeinderatssitzung am 27.04.2017 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: Am Standort Gruber Straße soll ein Schulschwimmbad mit einem Becken von 25,0 m x 12,5 m mit einem Tiefenverlauf von 0,9 m – 1,8 m nach Variante 4 – vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung – realisiert werden. […]
Die bisherige Planung sieht dementsprechend ein Becken mit Gefälle von 0,9 m bis 1,8 m im Beckenboden vor. (Basisvariante)
Sämtliche Nutzer sprechen sich jedoch für einen Hub- bzw. Teilhubboden aus.
Zur jetzigen Planung (Gefälle) wurden deshalb 2 Alternativen mit variablem Hubboden (sog. Variobecken) untersucht:
Alternative 1: Becken mit Teilhubboden auf ca. ein Drittel mit Schleppe, WT 90-180 cm
Alternative 2: Becken mit Hubboden auf die ganze Fläche, WT 90-180 cm
Kriterium
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Basisvariante
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Alternative 1
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Alternative 2
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Baukosten brutto
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0,00 €
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359.380,00 €
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639.030,00 €
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Baunebenkosten brutto
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0,00 €
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64.688,40 €
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108.635,10 €
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Bauzeit
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-
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+3 Wochen
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+4 Wochen
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techn. Umsetzbarkeit
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Sonstiges
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Der Hubboden (Tiefe 0,90 – 1,80 m) führt zur Kostenerhöhung, wie oben dargestellt.
Je nach Fabrikat kann eine Ausführung des Hubbodens mit einer Tiefe von 0-1,80 m kostenneutral ermöglicht werden (A1+2).
Betrieb und Wartung eines Hubbodens schlagen mit rund 3.000,00 EUR-netto bzw. 3.570,00 EUR-brutto p.a. zu Buche.
- Einstiegstreppe/ behindertengerechter Einstieg
Die Behindertenbeauftragten der Gemeinde Poing und des Landkreises Ebersberg sowie der Großteil der Nutzer spricht sich für die Schaffung einer Einstiegstreppe bzw. eines behindertengerechten Zugangs aus. Die bisherige Planung sieht lediglich Leitern zum Einstieg ins Wasserbecken vor.
Bei Ausführung eines Hubbodens lässt sich an der Stirnseite des Beckens eine Hubtreppe integrieren.
Es wäre zu entscheiden, ob eine Hubtreppe mit 1,5 m Breite oder über die komplette Beckenbreite ausgeführt werden soll.
Eine Hubtreppe B=150 cm ist mit Aufpreis 52.000,-€ brutto inkl. NK ausführbar, eine Hubtreppe auf die gesamte Breite mit Aufpreis 166.000,- Euro brutto inkl. NK.
Bei Ausführung eines Beckens ohne Hubboden wäre eine feste Treppe B=150 cm mit einem Aufpreis von ca. 52.000,-€ brutto inkl. NK möglich. Eine feste Treppe über die komplette Beckenbreite ist nicht sinnvoll, da Wendeübungen auf dieser Seite nicht mehr möglich wären.
- Beckentiefe > 1,80 m (mind. 2,20 m)
Von einem Verein wird eine Wassertiefe von 0,9 - 2,20 m gewünscht.
Als Mehrkosten für die Gründung / Becken bei Ausführung 220 cm WT ist mit 94.000,- € brutto inkl. NK zu rechnen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hubboden ermöglicht mehr Nutzungsflexibilität in einem Becken (Wassergewöhnung, Übungsschwimmen, Sportschwimmen) und ist auf einer Länge von 1/3 des Beckens zu empfehlen. Für das Babyschwimmen und Kleinkinderschwimmen (Grundschüler) soll die WT von 0 bis 1,8 m einstellbar sein.
Der Hubboden auf der gesamten Fläche und die Hubtreppe über die komplette Beckenbreite führen zwar zur weiteren Komfortsteigerung und noch mehr Flexibilität, werden jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen.
Die Basisvariante Einstiegsleitern in Nischen erschwert die Nutzung für Kleinkinder, Senioren und andere eingeschränkte Personen. Deshalb ist eine Einstiegstreppe zu empfehlen. Um eine bauliche Erweiterung deswegen zu verhindern und dennoch ein Sportschwimmen zu ermöglichen, sollte die Treppe mit B=1,5 m (bei Ausführung eines Hubbodens als Hubtreppe) ausgeführt werden.
Das Projektbudget müsste entsprechend erhöht werden.
Die von Nutzern gewünschte WT >1,8 m kann realisiert werden, ist jedoch für die angedachte Beckennutzung nicht zwingend erforderlich und wird aus diesem Grunde nicht empfohlen.
- Material der Beckenauskleidung
Die Grundlage der Planung ist ein Betonbecken mit Fliesenauskleidung.
Alternativ kann ein Becken aus Edelstahl V4a im Werk vorgefertigt und auf der Baustelle zusammengeschweißt werden.
Die Alternative führt zu einer Kostenerhöhung in Höhe von ca. 97 T€ brutto.
Beton / Fliesen / Fugen altern und sind entsprechend zu warten. Edelstahlbecken sind fugenlos und daher aus dieser Sicht mehr als 10-15 Jahre dicht / wartungsfrei (langlebig mind. 40-50 Jahre, Betonbecken gegebenenfalls nach 15-20 Jahren teils undicht). Dennoch muss auch bei Edelstahloberflächen eine entsprechende Reinigung / Passivierung durchgeführt werden, um Flugrost zu vermeiden.
Neben der Wartungsfreundlichkeit sind weitere Argumente für ein Edelstahlbecken:
- optimiert die Bauzeit um ca. 4 Wochen je im Rohbau als auch im Ausbau durch Vorfertigung
- platzsparende getrennte Entwässerung von Becken- und Oberflächenwasser möglich
- Edelstahlbecken können bei Revision / Reinigung schneller ausgelassen und wieder befüllt werden
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beckenausführung in Edelstahl erlaubt im konkreten Fall (einfache rechteckige Geometrie, kein solehaltiges Füllwasser) die Bauzeit erheblich zu verkürzen und hohe Ausführungsqualität durch die Vorfertigung wirtschaftlich sicherzustellen. Das fugenlose Becken in Verbindung mit glatten Oberflächen wirkt sich vorteilhaft auf die Wasserhygiene aus. Aus den o.g. Gründen wird die Beckenausführung in Edelstahl empfohlen.
Das Projektbudget müsste entsprechend erhöht werden.
- Vorkehrungen zur Aufweitung des Nutzerkreises
Die Nutzung des Schwimmbades ist bis dato nur den Poinger Schulen und Vereinen vorbehalten.
Das bisherige Schulschwimmbad in der ehemaligen Grundschule an der Karl-Sittler-Straße war jedoch (vorrangig in den Abendstunden) auch öffentlich genutzt. Sollte die Aufweitung des Nutzerkreises (öfftl. Nutzung) in Zukunft einmal gewünscht sein, wird empfohlen, entsprechende Platzbedarfe (Kassenautomat/ Spinde/ Schwimmmeisterraum) bereits heute anzudenken und einzuplanen.
- Energiestandard
Die Neubauten werden nach dem derzeit gültigen Stand der Technik geplant und ausgeführt. Den Energiestandard beschreibt bis dato noch die EnEV 2016. Die Investitionskosten zur Erreichung eines höheren Energiestandards müssen im Rahmen der Vorplanung ermittelt werden und können zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung gestellt werden.