Kindertagesstätten in Poing; Abrechnung der Trägerbudgets für das Betriebsjahr 2017
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.11.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 06.11.2019 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Das Staatsministerium hat die Förderung der Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG und KiFöG im Kalenderjahr 2013 vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt.
Seit 2015 wird die Förderung gemäß BayKiBiG ab Januar in vier Abschlägen mit der im Folgejahr bis 30.Juni (Ausschlussfrist) berechneten und ausgereichten Endabrechnung durchgeführt.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Jahresrechnungen der Träger auf der Basis der Betriebsträgerschaftsverträge geprüft worden sind. Das Ergebnis ist zuletzt mit den betroffenen Trägern am 15.10.2019 abgestimmt worden.
Nach Artikel 22 (2) BayKiBiG ist die Gemeinde berechtigt, sonstige kommunale Geld- und Sachleistungen auf Ihren kommunalen Förderanteil anzurechnen.
Die Betriebskosten der Einrichtungen werden den Trägern während des laufenden Betriebsjahres in Rechnung gestellt und sind in der Abrechnung bereits berücksichtigt.
Die Abrechnung wird von der Verwaltung, Fachbereich Z, in der Sitzung erläutert.
Ergebnis verrechneter Überschüsse / Defizite (Rücklagenentwicklung) 2017
TOP 2 der Anlagen, letzte Zeile:
Die bei den Trägern bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem KiTa-Jahr 2006/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.
Träger: EUR
AWO KV EBE e. V. (Hort Schulstraße, HfK Birkenallee,
KiGa Blumenstraße gesamt) - 19.116.-
Kinderland Plus gGmbH (HfKs Fresiengasse, Sudetenstraße,
Seerosenstraße 17, Kirchheimer
Allee gesamt) 538.444.-
Familienzentrum Poing e. V. (HfKs Zauberwinkel, Seerosen-
straße 15; Hort Bürgerhaus gesamt 616.056.-
Vertragsgemäß werden Rücklagen, höher als 3 Monatsgehälter, von der Verwaltung eingezogen und einer zweckgebundenen Trägerrücklage einem zweckgebundenen Verwahrkonto bei der Gemeinde zugeführt.
Dies ist nur noch beim Familienzentrum Poing e.V. der Fall:
Nachrichtlich: Die Auszahlung der vertraglich geregelten Schließtageregelung gesamt i. H. v. EUR 3.300.- für das Betriebsjahr 2017 erfolgt nach Beschlussfassung des Gemeinderates.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Abrechnung der Trägerbudgets des Jahres 2017 anzuerkennen.
Finanzielle Auswirkungen
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Abrechnung der Trägerbudgets des Jahres 2017 anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2020 11:37 Uhr