Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beratend 4

Sachverhalt

Die Dateien zur Nachkalkulation und zur Neukalkulation werden mit der Ladung zugestellt (Hochladen im Rats- und Informationssystem) und zugleich Bestandteil der Niederschrift (Übernahme in das Dokumentenarchiv).

Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endete 2019. Insofern waren eine Nachkalkulation und eine neue Kalkulation vorzunehmen.

Die beiliegende Nachkalkulation zum 31.12.2018 mit Prognose bis 31.12.2019 ergab einen Stand der Sonderrücklage "Abfallgebührenausgleichsrücklage" von 203.482,64 €. Dieser Betrag fließt in die Neukalkulation einnahmeseitig und damit gebührenbedarfsmindernd ein.

Der Neukalkulation liegen folgende kalkulatorischen Zinssätze zu Grunde:
1. für kurze Laufzeiten von 0 bis einschließlich 1 Jahr: 0,00 % (unverändert)
2. für mittlere Laufzeiten von über 1 bis einschl. 25 Jahre: 2,80 % (bisher 2,9 %)
3. für lange Laufzeiten über 25 Jahre: 4,30 % (bisher 4,8 %)
4. für Festwertgüter: 4,30 % (bisher 4,8 %)
Die Finanzplanansätze für den kalkulatorischen Zins von 40 T€ p.a. wurden hierzu pauschal um 10% reduziert.

Der Gebührenbedarf pro Jahr wurde mit rd. 1,1 - 1,2 Mio. € ermittelt (siehe beiliegende Tabelle).

Das Ergebnis der Neukalkulation liegt ebenfalls bei. Daraus ergeben sich folgende Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr.

Liter Tonnenvolumen
pro Jahr
bis 2019
bis 2015
Gebühren mit BMT



80
186,00 €
156,00 €
185,76 €
120
282,00 €
228,00 €
278,64 €
240
558,00 €
456,00 €
557,16 €
1100
2.568,00 €
2.100,00 €
2.553,72 €
Gebühren Eigenkomp.



80
150,00 €
120,00 €
162,60 €
120
222,00 €
168,00 €
243,96 €
240
444,00 €
336,00 €
487,80 €
1100
2.028,00 €
1.548,00 €
2.235,60 €

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen. Dem Gemeinderat wird empfohlen, diese zu erlassen bzw. aufzustellen.

Die angewendeten kalkulatorischen Zinssätze gelten damit auch für andere Bereiche als vorberaten.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kalkulation führt zu annähernd kostendeckenden Gebühreneinnahmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Direkte Auswirkungen sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen. Dem Gemeinderat wird empfohlen, diese zu erlassen bzw. aufzustellen.

Die angewendeten kalkulatorischen Zinssätze gelten damit auch für andere Bereiche als vorberaten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung
(sh) In seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat den Erlass einer Neuer Abfallgebührensatzung und die Festsetzung neuer kalkulatorischer Zinssätze ab 01.01.2020 empfohlen. Über den Inhalt berichten wir Näheres im Zuge des Satzungserlasses.

Datenstand vom 17.01.2020 11:37 Uhr