Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Vorberatung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen (inkl. Finanzplan 2019 - 2023, aber ohne Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Beilagen werden am Tag der Ladung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.
Die einzelnen Punkte des folgenden Beschlussvorschlages werden in der Sitzung erläutert.
Beschlussvorschlag
Dem Gemeinderat wird empfohlen,
1. die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020 mit Anlagen (außer dem Stellenplan) zu erlassen bzw. aufzustellen.
2. die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung in späteren Jahren zuzulassen.
3. den Ersten Bürgermeister o.V.i.A. zu ermächtigen, alte und aktuelle Kreditermächtigungen im Rahmen des Art. 71 Abs. 3 GO und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung im Plan- und Folgejahren zu nutzen. Die Ermächtigung soll bis auf weiteres auch in Folgejahren gelten.
4. den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, überplanmäßige Genehmigungen in 2020 in Höhe der nach 2020 übertragenen Haushaltsreste aus Vorjahren auf den betroffenen Haushaltsstellen zu genehmigen, sofern und soweit er die Haushaltsreste aus 2019 und Vorjahren in 2020 auflösen will, um die Mittelanforderungen bzw. Haushaltsplanungen für 2021 transparenter zu gestalten. Die Ermächtigung soll bis auf weiteres auch in Folgejahren gelten.
Finanzielle Auswirkungen
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
Dem Gemeinderat wird empfohlen,
1. die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020 mit Anlagen (außer dem Stellenplan) vorbehaltlich der Korrektur der Haushaltsstelle 46200.678000 von 70.000,00 EURO auf 5.000,00 EURO zu erlassen bzw. aufzustellen.
2. die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung in späteren Jahren zuzulassen.
3. den Ersten Bürgermeister o.V.i.A. zu ermächtigen, alte und aktuelle Kreditermächtigungen im Rahmen des Art. 71 Abs. 3 GO und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung im Plan- und Folgejahren zu nutzen. Die Ermächtigung soll bis auf weiteres auch in Folgejahren gelten.
4. den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, überplanmäßige Genehmigungen in 2020 in Höhe der nach 2020 übertragenen Haushaltsreste aus Vorjahren auf den betroffenen Haushaltsstellen zu genehmigen, sofern und soweit er die Haushaltsreste aus 2019 und Vorjahren in 2020
auflösen will, um die Mittelanforderungen bzw. Haushaltsplanungen für 2021 transparenter zu gestalten. Die Ermächtigung soll bis auf weiteres auch in Folgejahren gelten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Vorberatung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen (inkl. Finanz-plan 2019 - 2023, aber ohne Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2020
(sh) In seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat den Erlass der Haushaltssatzung 2020 und einige Vorgaben für deren Ausführung empfohlen. Über den Inhalt berichten wir Näheres im Zuge des Satzungserlasses.
Datenstand vom 17.01.2020 11:37 Uhr