Zuweisungen an die Gemeinden nach Art. 13 h BayFAG (Straßenausbaupauschalen) 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2020 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern gewährt den Gemeinden zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 KAG pauschale Zuweisungen nach Art. 13 h BayFAG (Straßenausbaupauschalen), als Ersatz für die seit 01.01.2018 entfallenen Straßenausbaubeiträge.

Die Gemeinde Poing erhält in diesem Zusammenhang eine Zuweisung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 32.785,-- €, weil sie die Voraussetzungen für den Erhalt von Straßenausbaupauschalen erfüllt und die erforderlichen Angaben fristgerecht an die Regierung übermittelt hat.

Datenstand vom 31.05.2022 11:34 Uhr