Zuweisungen an die Gemeinden nach Art. 13 h BayFAG (Straßenausbaupauschalen) 2019
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 16.01.2020 | ö | informativ | 1.4 |
Sachverhalt
Der Freistaat Bayern gewährt den Gemeinden zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 KAG pauschale Zuweisungen nach Art. 13 h BayFAG (Straßenausbaupauschalen), als Ersatz für die seit 01.01.2018 entfallenen Straßenausbaubeiträge.
Die Gemeinde Poing erhält in diesem Zusammenhang eine Zuweisung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 32.785,-- €, weil sie die Voraussetzungen für den Erhalt von Straßenausbaupauschalen erfüllt und die erforderlichen Angaben fristgerecht an die Regierung übermittelt hat.
Datenstand vom 31.05.2022 11:34 Uhr