Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheids für den Neubau einer Lagerhalle mit Büroanbau auf dem Grundstück Gruber Straße, Fl.Nr. 524/3, Gemarkung Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 20.01.2020 wird die Verlängerung des bestehenden Vorbescheides des Landratsamtes Ebersberg vom 13.05.2015, Aktenzeichen Nr. V-2014-2920 und die Verlängerung des Vorbescheides vom 13.07.2018, Az. Nr. VE-2018-1480, beantragt.
Der Antrag ging am 11. Februar 2020 bei der Gemeinde Poing ein.
Mit Bescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 13.07.2018 wurde der Bescheid erstmalig bis 16.05.2020 verlängert.
Stellungnahme der Verwaltung
Da sich die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erteilung des Vorbescheides nicht geändert haben, erfolgt die Zustimmung zur Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für den o.g. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle mit Büroanbau auf dem Grundstück Gruber Straße, Fl.Nr. 524/3, Gemarkung Poing, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für den o.g. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle mit Büroanbau auf dem Grundstück Gruber Straße, Fl.Nr. 524/3, Gemarkung Poing, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Kurzbericht
Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheids für den Neubau einer Lagerhalle mit Büroanbau auf dem Grundstück Gruber Straße, Fl.Nr. 524/3 Gemarkung Poing
(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheides zum Neubau einer Lagerhalle mit Büroanbau auf dem Grundstück Gruber Straße, Fl.Nr. 524/3 Gemarkung Poing wird erteilt.
Mit Schreiben vom 20.01.2020 wurden die Verlängerung des bestehenden Vorbescheides vom 13.05.2015 und die Verlängerung des Vorbescheides vom 13.07.2018 beantragt.
Da sich die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erteilung des Vorbescheides nicht geändert haben, erfolgt die Zustimmung zur Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Datenstand vom 24.04.2020 12:39 Uhr