Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit 2007 die Essensversorgung für die beiden Grundschulen Anni-Pickert und Karl-Sittler in Poing. Im Betriebsjahr 2018/2019 wurden wöchentlich 1.893 Essen an beiden Grundschulen ausgegeben.
Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für 2018/2019 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe i. H. v. 50.000,00 € zur Verfügung gestellt. Weiter wurde dem Träger der Überschuss aus der Abrechnung des Betriebszeitraumes 2017/2018 i. H. v. 9.692,27 € überlassen.
Die Verwaltung hat die am 13.01.2020 vorgelegte Abrechnung 2018/2019 wie auch die kalkulierten Personalkosten für 2019/2020 überprüft und nimmt wie folgt Stellung:
Die Abrechnung der Essensversorgung weist inklusive der gemeindlichen Abschlagszahlung und dem Überschuss aus dem Schuljahr 2018 / 2019
Gesamteinnahmen i. H. v. 265.736,58 €
und
Gesamtausgaben i. H. v. 252.845,33 €
gemäß beiliegender Haushaltsabrechnung des Trägers aus.
Diese ergeben einen Überschuss i. H. v. 12.891,25 €
Für das Betriebsjahr 2019/2020 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten aufgrund von steigenden Lohnkosten i. H. v. ca. 70.600,00 €.
Im Haushaltsplan 2020 sind Mittel i. H. v. 63.000,00 € für die Essensversorgung bereitgestellt worden. Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären diese Mittel für das Schuljahr 2019 / 2020 mehr als ausreichend, wenn der Überschuss aus Vorjahr i. H. v. 12.891,25 € dem Träger überlassen wird.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung dem Träger zu überlassen und aus den bereitgestellten Mittel i. H. v. 63.000,00 € vorerst nur
EUR 58.000,00 auszureichen.
Beschlussvorschlag
-
Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2018/2019 wird genehmigt.
Der Überschuss aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2018/2019 i. H. v. 12.891,25 € werden für den Bewilligungszeitraum 2019/2020 übertragen.
- Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird darüber hinaus zur Finanzierung des Betriebs der Essensversorgung an den beiden Grundschulen in Poing für das Schuljahr 2019/2020 im Bedarfsfall ein Betrag i. H. v. EUR 63.000,00 gewährt. Davon werden vorerst 58.000,00 € ausgereicht.
Finanzielle Auswirkungen
EUR 58.000,00 auf der HH.-Stelle 21332.705001
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
-
Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2018/2019 wird genehmigt.
Der Überschuss aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2018/2019 i. H. v. 12.891,25 € € werden für den Bewilligungszeitraum 2019/2020 übertragen.
- Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird darüber hinaus zur Finanzierung des Betriebs der Essensversorgung an den beiden Grundschulen in Poing für das Schuljahr 2019/2020 im Bedarfsfall ein Betrag i. H. v. EUR 63.000,00 gewährt. Davon werden vorerst 58.000,00 € ausgereicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
Essensversorgung an der Karl-Sittler-Grundschule und der Anni-Pickert Grundschule Poing, Kolpingfamilie Poing e. V.;
Betriebsabrechnung 2018/2019, Personalkostenansatz Schuljahr 2019/2020
(kra)Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit 2007 die Essensversorgung für die beiden Grundschulen Anni-Pickert und Karl-Sittler in Poing. Im Betriebsjahr 2018/2019 wurden wöchentlich 1.893 Essen an beiden Grundschulen ausgegeben.
Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für 2018/2019 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe i. H. v. 50.000,00 € zur Verfügung gestellt. Weiter wurde dem Träger der Überschuss aus der Abrechnung des Betriebszeitraumes 2017/2018 i. H. v. 9.692,27 € überlassen.
Die Verwaltung hat die am 13.01.2020 vorgelegte Abrechnung 2018/2019
wie auch die kalkulierten Personalkosten für 2019/2020 überprüft und nimmt wie folgt Stellung:
Die Abrechnung der Essensversorgung weist inklusive der gemeindlichen Abschlagszahlung und dem Überschuss aus dem Schuljahr 2018 / 2019
Gesamteinnahmen i. H. v. 265.736,58 €
und Gesamtausgaben i. H. v. 252.845,33 €
gemäß beiliegender Haushaltsabrechnung des Trägers aus. Diese ergeben einen Überschuss i. H. v. 12.891,25 €
Für das Betriebsjahr 2019/2020 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten aufgrund von steigenden Lohnkosten i. H. v. ca. 70.600,00 €.
Im Haushaltsplan 2020 sind Mittel i. H. v. 63.000,00 € für die Essensversorgung bereitgestellt worden. Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären diese Mittel für das Schuljahr 2019 / 2020 mehr als ausreichend, wenn der Überschuss aus Vorjahr i. H. v. 12.891,25 € dem Träger überlassen wird.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung dem Träger zu überlassen und aus den bereitgestellten Mittel i. H. v. 63.000,00 € vorerst nur
EUR 58.000,00 auszureichen.
Datenstand vom 28.05.2020 12:13 Uhr