Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld - W 7/"Lerchenwinkel"; Bauparzelle 5.1, Fl.Nr. 3993, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 17. März 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 um 1 m (19,5 qm).

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist sowie die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten sind.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7, Bauparzelle 5.1, wird erteilt.

Der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Hierzu wird auf den Umweltbericht und die saP zum Bebauungsplan Nr. 62 verwiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7, Bauparzelle 5.1, wird erteilt.

Der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7/ “Lerchenwinkel“; Bauparzelle 6.1, Fl.Nr. 3993, Gemarkung Poing
(cw) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7 „Lerchenwinkel“, Bauparzelle 5.1, Fl.Nr. 3993, Gemarkung Poing erteilt.

Des Weiteren wurde der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – zugestimmt.

Am 17. März 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 um 1 m (19,5 qm).

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist sowie die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten sind.

Datenstand vom 18.06.2020 17:46 Uhr