Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen, Wohngebiet W 7/"Lerchenwinkel"; WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Am 17.03.2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,40 bzw. 0,7 auf 0,8 aufgrund der Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze und den daraus resultierenden Flächenbedarf der eingeschossigen Tiefgaragen in beiden Baufeldern.

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden. Die o.g. Überschreitung ist mit dem Bebauungsplanfertiger und dem Planer der Grünordnung abgestimmt.

Von Seiten des Grünordnungsplaners wird folgende Stellungnahme hierzu abgegeben:

„Wir gehen davon aus, dass die Versickerung auf dem eigenen Grundstück passiert und die im Bebauungsplan festgesetzte Mindestüberdeckung der TG eingehalten wird. Dann spricht aus unserer Sicht nichts gegen eine Überschreitung der festgesetzten GRZ über das im Bebauungsplan § 5 Abs. 4 festgesetzte Maximalmaß und die Vorgabe des § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO hinaus bis zu einem Wert von GRZ 0,8.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen im Wohngebiet W 7, WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990 wird erteilt

Der beantragten Befreiung - Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,40 bzw. 0,7 auf 0,8 aufgrund der Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze und den daraus resultierenden Flächenbedarf der eingeschossigen Tiefgaragen in beiden Baufelder- wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Hierzu wird auf den Umweltbericht und die saP zum Bebauungsplan Nr. 62 verwiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen im Wohngebiet W 7, WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990 wird erteilt

Der beantragten Befreiung - Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,40 bzw. 0,7 auf 0,8 aufgrund der Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze und den daraus resultierenden Flächenbedarf der eingeschossigen Tiefgaragen in beiden Baufelder- wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen im Wohngebiet W 7 „Lerchenwinkel“ WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990
(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen im Wohngebiet W7 „Lerchenwinkel“ WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990 zu erteilen.

Des Weiteren wurde der beantragten Befreiung - Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,40 bzw. 0,7 auf 0,8 aufgrund der Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze und den daraus resultierenden Flächenbedarf der eingeschossigen Tiefgaragen in beiden Baufelder - zugestimmt.

Am 17.03.2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,40 bzw. 0,7 auf 0,8 aufgrund der Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze und den daraus resultierenden Flächenbedarf der eingeschossigen Tiefgaragen in beiden Baufeldern.

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden. Die o.g. Überschreitung ist mit dem Bebauungsplanfertiger und dem Planer der Grünordnung abgestimmt.

Datenstand vom 18.06.2020 17:46 Uhr