Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sitter-Straße; Ermächtigungsbeschluss zur Ausstattung loser Möblierung für den Schulbetrieb


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Verwaltung hat mit der Schulleitung die Ausstattung des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße geplant und die nationale Ausschreibung für die Beschaffung des losen Mobiliars für die Klassenzimmer, Werkräume und Verwaltungsbereiche vorbereitet.

Zwischenzeitlich muss mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ab Vergabe für die Produktionszeit bis zur Auslieferung von Schulmobiliar gerechnet werden.

Leistungsverzeichnis, Vertrags- und Vergabeunterlagen sind zeitgerecht erstellt worden. Die Bekanntmachung ist am 18.03.2020 erfolgt. Als Abgabefrist ist der 17.04.2020, die Auswertung und Vergabe sind vom 22.04.2020 bis 24.04.2020 und die Bekanntmachung zum 30.04.2020 vorgesehen. Damit sind die jeweilig zeitlich vorgegebenen Fristen für das Verfahren eingehalten.

Für die Auftragsdurchführung, geschätzte Kosten der Möblierung i. H. v. ca. EUR 140.000,00 ist der 27.07.2020 bis 17.08.2020 vorgesehen.

Der Gemeinderat tagt in seiner aktuellen Zusammensetzung zuletzt am 23.04.2020 und kann deshalb den Beschluss zur Vergabe nicht mehr durchführen, da zum Zeitpunkt der Ladung die Angebote noch nicht bekannt gewesen sind.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, die Vergabe und den Auftrag für die Ausstattung des Ersatzneubaus durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Erste Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die Vergabe der nationalen Ausschreibung für die Ausstattung des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße vorzunehmen und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß § 43 UVgO zu erteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Mittel sind im HH 2020 eingeplant

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Der Erste Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die Vergabe der nationalen Ausschreibung für die Ausstattung des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße vorzunehmen und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß § 43 UVgO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sitter-Straße;
Ermächtigungsbeschluss zur Ausstattung loser Möblierung für den Schulbetrieb
(krach) Die Verwaltung hat mit der Schulleitung die Ausstattung des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße geplant und die nationale Ausschreibung für die Beschaffung des losen Mobiliars für die Klassenzimmer, Werkräume und Verwaltungsbereiche vorbereitet .Zwischenzeitlich muss mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ab Vergabe für die Produktionszeit bis zur Auslieferung von Schulmobiliar gerechnet werden. Leistungsverzeichnis, Vertrags- und Vergabeunterlagen sind zeitgerecht erstellt worden. Die Bekanntmachung ist am 18.03.2020 erfolgt. Als Abgabefrist ist der 17.04.2020, die Auswertung und Vergabe sind vom 22.04.2020 bis 24.04.2020 und die Bekanntmachung zum 30.04.2020 vorgesehen. Damit sind die jeweilig zeitlich vorgegebenen Fristen für das Verfahren eingehalten. Für die Auftragsdurchführung, geschätzte Kosten der Möblierung i. H. v. ca. EUR 140.000,00 ist der 27.07.2020 bis 17.08.2020 vorgesehen. Der Gemeinderat tagt in seiner aktuellen Zusammensetzung zuletzt am 23.04.2020 und kann deshalb den Beschluss zur Vergabe nicht mehr durchführen, da zum Zeitpunkt der Ladung die Angebote noch nicht bekannt gewesen sind. 
Daher hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen, den Ersten Bürgermeister Albert Hingerl zu ermächtigen, die Vergabe der nationalen Ausschreibung für die Ausstattung des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße vorzunehmen und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß § 43 UVgO zu erteilen.

Datenstand vom 22.05.2020 12:15 Uhr