Kindertagesstätten in Poing; Beschlussfassung über die Änderung der Trägerschaftsverträge mit den Trägern Familienzentrum Poing e. V. und Kinderland Plus GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.05.2016 ist die  Trägerschaft für das Haus für  Kinder in der Gebrüder-Grimm-Straße Haus 2a der Kinderland Plus gGmbH, die Trägerschaft für das Haus für Kinder in der Gebrüder-Grimm-Straße Haus 2b dem Familienzentrum Poing e.V. übertragen worden.

Die beiden Trägerschaftsverträge wurden für zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption abgeschlossen und beinhalteten die Inbetriebnahme von 45 Krippen- sowie 50 Kindergarten- und Hortplätzen in der Gebrüder-Grimm-Straße 2a (Träger Kinderland PLUS GmbH) und von 45 Krippenplätzen in der Gebrüder-Grimm-Straße 2b (Träger Familienzentrum Poing e.V.) gemäß befristeter Betriebserlaubnis seitens der Aufsichtsbehörde.

Die übrigen Räume, konzipiert für Kindergarten- und Hortplätze mit Multifunktions- und Nebenräumen dienen bekanntermaßen aktuell als Interimslösung der Grundschule Am Bergfeld.

Die Verwaltung geht davon aus, dass beide Häuser für Kinder im KiGa-Jahr 2020/2021 mit dem vollen Platzangebot zur Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG starten können.

Unter der Voraussetzung der schriftlichen Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Ebersberg sollen beide Einrichtungen als Häuser für Kinder mit je 45 Krippen-, sowie mit 100 Kindergarten- und Hortplätzen in Betrieb gehen. Beide Träger sind bereits aufgefordert, den entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ebersberg, das seitens der Verwaltung bereits vorinformiert worden ist,  zu stellen.

Erst mit der Erteilung der Betriebserlaubnis und der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung kann eine Belegung aller Plätze seitens der Verwaltung formal freigegeben werden.

Deshalb ist die Änderung der beiden befristeten Trägerschaftsverträge im § 1 „Vertragsgestand“ und im § 6 „Beginn und Beendigung des Vertrages“ wie folgt zwingend verbunden.

§ 1 „Vertragsgegenstand“ Absatz 1. Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Der Träger führt die Kindertagesstätte mit Wirkung vom 01.09.2020 für den Betrieb von 45 Krippen- und 100 Kindergarten- und Hortplätzen.“

§ 6 „Beginn und Beendigung des Vertrages“ Absatz 1. Satz 1 und 2 wird wie folgt geändert:

„Vertragsbeginn ist der 01.05.2020. Der Vertrag wird bis zum 31.08.2023 geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Betriebsjahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien fristgerecht gemäß § 6 Absatz 2. dieses Vertrages gekündigt wird.“

Die übrigen Bestandteile der jeweiligen Trägerschaftsverträge mit der Kinderland PLUS GmbH und dem Familienzentrum Poing e.V. vom 12.05.2016 bleiben davon unberührt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Änderung der Trägerschaftsverträge mit der Kinderland PLUS GmbH und dem Familienzentrum Poing e.V in den § 1  Absatz 1. Satz 1 und § 6 Absatz 1. Satz 1 und 2 wie im Sachvortrag erläutert wird zugestimmt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag mit beiden Trägern abzuschließen.

Finanzielle Auswirkungen

Sind im Haushalt 2020 ff bereits berücksichtigt

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

  1. Der Änderung der Trägerschaftsverträge mit der Kinderland PLUS GmbH und dem Familienzentrum Poing e.V in den § 1  Absatz 1. Satz 1 und § 6 Absatz 1. Satz 1 und 2 wie im Sachvortrag erläutert wird zugestimmt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag mit beiden Trägern abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

Kindertagesstätten in Poing;
Beschlussfassung über die Änderung der Trägerschaftsverträge mit den Trägern Familienzentrum Poing e. V. und Kinderland Plus GmbH
(krach) Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.05.2016 ist die  Trägerschaft für das Haus für  Kinder in der Gebrüder-Grimm-Straße Haus 2a der Kinderland Plus gGmbH, die Trägerschaft für das Haus für Kinder in der Gebrüder-Grimm-Straße Haus 2b dem Familienzentrum Poing e.V. übertragen worden. Die beiden Trägerschaftsverträge wurden für zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption abgeschlossen und beinhalteten die Inbetriebnahme von 45 Krippen- sowie 50 Kindergarten- und Hortplätzen in der Gebrüder-Grimm-Straße 2a (Träger Kinderland PLUS GmbH) und von 45 Krippenplätzen in der Gebrüder-Grimm-Straße 2b (Träger Familienzentrum Poing e.V.) gemäß befristeter Betriebserlaubnis seitens der Aufsichtsbehörde. Die übrigen Räume, konzipiert für Kindergarten- und Hortplätze mit Multifunktions- und Nebenräumen dienen bekanntermaßen aktuell als Interimslösung der Grundschule Am Bergfeld. Die Verwaltung geht davon aus, dass beide Häuser für Kinder im KiGa-Jahr 2020/2021 mit dem vollen Platzangebot zur Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG starten können. Unter der Voraussetzung der schriftlichen Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Ebersberg sollen beide Einrichtungen als Häuser für Kinder mit je 45 Krippen-, sowie mit 100 Kindergarten- und Hortplätzen in Betrieb gehen. Beide Träger sind bereits aufgefordert, den entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ebersberg, das seitens der Verwaltung bereits vorinformiert worden ist,  zu stellen. Erst mit der Erteilung der Betriebserlaubnis und der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung kann eine Belegung aller Plätze seitens der Verwaltung formal freigegeben werden. Deshalb ist die Änderung der beiden befristeten Trägerschaftsverträge im § 1 „Vertragsgestand“ und im § 6 „Beginn und Beendigung des Vertrages“ wie folgt zwingend verbunden. § 1 „Vertragsgegenstand“ Absatz 1. Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Der Träger führt die Kindertagesstätte mit Wirkung vom 01.09.2020 für den Betrieb von 45 Krippen- und 100 Kindergarten- und Hortplätzen.“
§ 6 „Beginn und Beendigung des Vertrages“ Absatz 1. Satz 1 und 2 wird wie folgt geändert:
„Vertragsbeginn ist der 01.05.2020. Der Vertrag wird bis zum 31.08.2023 geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Betriebsjahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien fristgerecht gemäß § 6 Absatz 2. dieses Vertrages gekündigt wird.“
Die übrigen Bestandteile der jeweiligen Trägerschaftsverträge mit der Kinderland PLUS GmbH und dem Familienzentrum Poing e.V. vom 12.05.2016 bleiben davon unberührt. Der Gemeinderat hat  in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 zu TOP4 einstimmig den Änderungen der Trägerschaftsverträge zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag abzuschließen.

Datenstand vom 22.05.2020 12:15 Uhr