Beschlussfassung über die Art und Zahl der weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinderat eine/n zweite/n Bürgermeister/in wählen muss und noch eine/n weitere/n (= dritte/n) Bürgermeister/in wählen kann. Er lässt deshalb darüber abstimmen, ob ein/e dritte/r Bürgermeister/in gewählt werden soll.

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
JA-Stimmen:                   24
NEIN-Stimmen:             0

Damit steht fest, dass ein/e dritte/r Bürgermeister/in zu wählen ist.

Sodann stellt der erste Bürgermeister fest, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig sind.

Ein Antrag durch Satzung/Änderungssatzung die weiteren Bürgermeister/innen zu berufsmäßigen Bürgermeistern/innen zu bestimmen, wird nicht gestellt.

Der erste Bürgermeister erläutert nun, dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen hat und dass es keine verbindlichen Wahlvorschläge gibt. Er legt außerdem dar, wer zur/m weiteren Bürgermeister/in wählbar ist.

Ferner schlägt der erste Bürgermeister vor, zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem folgende Gemeindebediensteten angehören sollen:

Dr. Muriel Brodbeck
Martin Lutz

Der Gemeinderat erhebt dagegen keine Einwände.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine

Kurzbericht

Beschlussfassung über die Art und Zahl der weiteren Bürgermeister
(nb) Der erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinderat eine/n zweite/n Bürgermeister/in wählen muss und noch eine/n weitere/n (= dritte/n) Bürgermeister/in wählen kann. Er lässt deshalb darüber abstimmen, ob ein/e dritte/r Bürgermeister/in gewählt werden soll.

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
JA-Stimmen:           24
NEIN-Stimmen:             0

Damit steht fest, dass ein/e dritte/r Bürgermeister/in zu wählen ist.

Sodann stellt der erste Bürgermeister fest, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig sind.

Ein Antrag durch Satzung/Änderungssatzung die weiteren Bürgermeister/innen zu berufsmäßigen Bürgermeistern/innen zu bestimmen, wird nicht gestellt.

Der erste Bürgermeister erläutert nun, dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen hat und dass es keine verbindlichen Wahlvorschläge gibt. Er legt außerdem dar, wer zur/m weiteren Bürgermeister/in wählbar ist.

Ferner schlägt der erste Bürgermeister vor, zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem folgende Gemeindebediensteten angehören sollen:

Dr. Muriel Brodbeck
Martin Lutz

Der Gemeinderat erhebt dagegen keine Einwände.

Datenstand vom 02.06.2020 12:19 Uhr