Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der von der Verwaltung gefertigte Entwurf einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat beruht im Wesentlichen auf der bisher gültigen Geschäftsordnung und dem neuen Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

Die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind gelb kenntlich gemacht.

Die in der Vorbesprechung mit den Fraktionssprechern und den weiteren Bürgermeistern am 28.04.2020 angeregten Änderungen wurden in den Entwurf in grün eingearbeitet.

Beschlussvorschlag

Dem Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Poing in der Fassung vom 12.05.2020 wird – ggf. mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen - zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine direkten Auswirkungen

Beschluss 1

Antrag Gemeinderat Wolfgang Spieth:
Der in § 11 Abs. 2 Nr. 2 festgelegte Betrag zur Bewirtschaftungsbefugnis des Ersten Bürgermeisters wird auf 50.000 EUR reduziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 19

Beschluss 2

§ 15 Abs. 2  wird wie folgt gefasst:

Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO als weiteren Stellvertreter
Herrn Gemeinderat Günter Scherzl.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Poing in der Fassung vom 12.05.2020 wird mit den beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Veröffentlichung von Beschlussvorlagen der öffentlichen Sitzung im Internet, jeweils eine Stunde vor Sitzungsbeginn, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat
(nb) Der von der Verwaltung gefertigte Entwurf einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat beruht im Wesentlichen auf der bisher gültigen Geschäftsordnung und dem neuen Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO als weiteren Stellvertreter

Herrn Gemeinderat Günter Scherzl.

Dem Antrag von Herrn Gemeinderat Wolfgang Spieth, den in § 11 II Nr. 2 festgelegten Betrag zur Bewirtschaftungsbefugnis des Ersten Bürgermeisters auf 50.000 EUR zu reduzieren, wurde nicht zugestimmt.

Dem Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Poing in der Fassung vom 12.05.2020 wurde mit den beschlossenen Änderungen einstimmig zugestimmt.

Der Veröffentlichung von Beschlussvorlagen der öffentlichen Sitzung im Internet, jeweils eine Stunde vor Sitzungsbeginn, wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Datenstand vom 02.06.2020 12:19 Uhr