Durchgängiges absolutes Haltverbot in der Kirchheimer Allee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Der Verwaltung liegen für den Bereich der Kirchheimer Allee Beschwerden über parkende Autos und Lkws  bei der Gemeinde Poing vor. Demzufolge sei die Vorbeifahrt oft schwierig, da die parkenden Fahrzeuge über eine lange Strecke einseitig parken und man bei Gegenverkehr keine Ausweichmöglichkeiten habe.

Mit der dauerhaften Anordnung vom 27.03.2019 wurde gemäß der Empfehlung der Polizeiinspektion Poing vom gemeinsamen Ortstermin alle 50 m ein absolutes Haltverbot von 30 m, um bei einem Begegnungsverkehr eine Lücke zum Einscheren zu ermöglichen, eingerichtet.

Nach Erteilung der Anordnung gingen im Ordnungsamt weitere Beschwerden zu den parkenden Autos und Lkws in der Kirchheimer Allee ein. Demnach entstehen gefährliche Situationen dadurch, dass die Autofahrer – welche in Richtung Bergfeldstraße fahren – trotz nahendem Gegenverkehr ausscheren, um in die nächste Einscher-Möglichkeit zu gelangen. Des Weiteren bilden sich dadurch längere Rückstaus, welche teilweise bis zum Kreisverkehr an der Tankstelle reichen. Dadurch ist auch der öffentliche Personennahverkehr betroffen.

Die Gemeinde Poing hat sich letztendlich dazu entschlossen, ein durchgängiges Haltverbot zwischen dem Kreisverkehr und der Einfahrt des Grundstücks Gruber Straße 76 anzuordnen, damit lange Rückstaus vermieden werden und der ÖPNV seine Linientaktung einhalten kann.

Datenstand vom 29.06.2020 09:11 Uhr