Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Auswirkungen der Corona-Krise - kein Nachtragshaushaltsbedarf für 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Corona-Pandemie wirkt sich nahezu auf die gesamte Wirtschaft und damit auf den Arbeitsmarkt sowie Investitionen und Konsum erheblich aus.

Im Ergebnis sind auch die Steuereinnahmen der Kommunen davon betroffen.
Die letzte Steuerschätzung hat entsprechende Steuerrückgänge prognostiziert.

Bei den Steuerbeteiligungen zeigen erste Ankündigungen für das 2. Kvj. entsprechende Rückgänge für Poing, die sich wahrscheinlich auch in den Folgequartalen fortsetzen.

Bei der Gewerbesteuer ist Poing für das Steuerjahr 2020 vermutlich sogar stärker betroffen, als die Steuerschätzung erwarten lässt - und vermutlich setzt sich dies auch 2021 noch fort.

Dennoch gibt es für die Gemeinde Poing derzeit kein Liquiditätsproblem.

Es besteht auch keine Notwendigkeit, in der angelaufenen Haushaltsplanung für 2021 zusätzlich einen Nachtragshaushalt übers Knie zu brechen.

Die dem Gemeinderat bekannte Gewerbesteuernachzahlung für das Steuerjahr 2014 wurde im 1. Kvj. 2020 fällig und gezahlt.
Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand deckt diese Mehreinnahme sowohl die aktuell zu erwartenden Steuerausfälle als auch die erhöhte Kreisumlage 2022 ab.

Sofern ansonsten Haushaltsdisziplin gewahrt wird, sieht die Kämmerei daher keinen Bedarf für einen Nachtragshaushalt.

Vorrang sollte eine leistungsgerechte Anpassung des Haushalts 2021 mit Finanzplan bis 2024 im laufenden Mittelanforderungsverfahren haben.

Datenstand vom 21.09.2020 13:12 Uhr