Neubau eines Technik- und Umkleidegebäudes im Wildpark Poing, Wildparkstraße 32, Fl.Nr. 908, Gemarkung Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 24.08.2020 ging der Bauantrag für den Neubau eines Technik- und Umkleidegebäudes im Wildpark Poing ein.
Das Gebäude mit einer Größe von 12,17 m x 5,87 m und einer Grundfläche von 71,51 m² soll im Bereich des Wasserspielplatzes errichtet werden. Die 2 Holzgebäude zur Weinverkostung an dem geplanten Standort werden abgebrochen.
Im Kellergeschoss ist ein Vorhaltebecken für den Wasserspielplatz geplant. Im Erdgeschoss sollen der Technikraum für den Wasserspielplatz sowie ein Umkleideraum zum Wechseln der Kleidung für Kinder entstehen.
Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB), da der Wildpark im Außenbereich liegt.
Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB wurde für Neu-/Umbau und Erweiterung einzelner Bauvorhaben des Wildparks Poing festgestellt, sodass das geplante Bauvorhaben zulässig ist.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Technik- und Umkleidegebäudes im Wildpark Poing wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Technik- und Umkleidegebäudes im Wildpark Poing wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.10.2020 13:39 Uhr