Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Waldstraße, Fl.Nr. 26/2, Gemarkung Poing; Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Am 04.08.2020 ging ein  Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 03.08.2020 (Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens) ein.

Hauptgründe für die ablehnende Haltung waren das Geschäftsmodell, die Stellplatz- bzw. Verkehrssituation sowie die dichte Bebauung.

Im Falle des zu Unrecht verweigerten Einvernehmens kann das Einvernehmen ersetzt werden (Art. 67 BayBO).

Nachdem das Landratsamt Ebersberg das Einfügen in die Umgebungsbebauung bestätigt hat, wird seitens der Verwaltung empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal in der Waldstraße, Fl.Nr 26/2, Gemarkung Poing wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal in der Waldstraße, Fl.Nr 26/2, Gemarkung Poing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 28.10.2020 13:39 Uhr