Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Poing zur Änderung der Baumschutzverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 23.07.2020 folgenden Antrag:

„Änderung der Baumschutzverordnung – Antrag an die Gemeinde Poing“

Die Baumschutzverordnung soll künftig auch Nadelbäume und Gingkos einschließen.
Hierzu ist § 4 (1) „Ausnahme von der Genehmigungspflicht“ zu ändern.

Zur Begründung wird auf das beiliegende Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich wird seitens der Verwaltung zugestimmt, dass jeder Großbaum ökologisch wertvoll ist.

Jedoch sollte bedacht werden, dass gewisse Baumarten unter dem Klimawandel leiden.

Das bedeutet, dass auf die Zukunft gesehen vermutlich Bäume wie die Birke, Esche, Eberesche und auch die Fichte ums Überleben kämpfen müssen. 

Durch die verstärkten Trockenperioden sterben vermehrt Feinwurzeln ab, wodurch Eintrittspforten für Schadpilze entstehen und somit die entstehende Fäulnis im Wurzelbereich vermehrt zu Standsicherheitsproblemen und zum Absterben der Bäume führt. 
Selbst wenn dann genügend Feuchtigkeit vorhanden wäre können die geschädigten Bäume nicht mehr genügend Wasser aufnehmen. 

Durch die vermehrten Hitzeperioden treten vermehrt Sonnenbrände im Kronenbereich auf, wodurch Schadpilze eindringen und zum Absterben von Kronenteilen oder ganzen Bäumen führen können.

Deshalb muss vermehrt darauf geachtet werden, dass bei Neupflanzungen auf einen  ausreichenden, wasser- und nährstoffspeichernden Unterbau und natürliche Wasserversorgung geachtet wird und Stadtklimaresistentere Baumsorten ausgewählt werden um auch weiterhin einen gesunden Altbaumbestand erhalten und genießen zu können.

Die Fichten (Gemeine Fichte, Serbische Fichte, Blaufichte…) als Flachwurzler haben große Probleme mit der Standsicherheit, der Trockenheit und dem Befall durch den Borkenkäfer und sollten deshalb nicht unter den Schutz der Baumschutzverordnung gestellt werden.

Die Anzahl von großen Nadelbäumen im Gemeindebereich ist sehr gering.
Es wird befürchtet, dass durch die Wiederaufnahme der Nadelbäume die Anzahl der freiwilligen Anpflanzungen zurückgehen wird.

Es wäre sinnvoll, nur Ginkgo, Walnuss und Tanne neben den Laubbäumen gesondert unter den Schutz der Baumschutzverordnung zu stellen.

Allgemeines:
Aufgrund des Bayer. Naturschutzgesetzes, Art. 12 Abs. 2 und des Art. 45 Abs. 1 Nr. 5, besteht in unserer Gemeinde seit dem 06.03.1975 eine Verordnung zum Schutz der Bäume. 

In der GR-Sitzung vom 29.09.1994 wurde diese nach den Vorschlägen des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen erstmals novelliert.
Im Jahr 2005 wurde kontrovers darüber diskutiert, ob die Baumschutzverordnung abgeschafft oder nochmals novelliert werden sollte. Der Bau- und Umweltausschuss entschied sich für eine Überarbeitung (Nadelbäume wurden gestrichen und der Stammumfang erhöht).

Mit Schreiben vom 06.07.2012 empfiehlt der Bayerische Städtetag die Anwendung des vom Deutschen Städtetag ausgearbeiteten Mustertextes einer kommunalen Baumschutzverordnung. In diesem Entwurf finden die zwischenzeitlich verabschiedeten Gesetze zur Anpassung und Ausführung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen auf Länderebene Anwendung. 

Bäume und Großgehölze sind die wertvollsten Grünelemente im Siedlungsraum. In der freien Natur sind sie unverzichtbare Bestandteile des Biotopverbundes, stellen natürliche Lebensräume dar und prägen die Erholungslandschaft. Bei den aktuellen Bemühungen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels und zur Erhaltung der Biodiversität ist gerade das Siedlungsgrün unverzichtbar und damit besonders schutzwürdig. Baumschutzverordnungen sind hier das geeignete Instrument, um die Sicherung und Entwicklung des öffentlichen und privaten Baumbestandes nachhaltig zu gewährleisten. Eine Baumschutzverordnung ist ein deutliches kommunalpolitisches Zeichen, um die öffentliche und private Wertschätzung von Bäumen weiter zu steigern. Wertvolle Bäume können durch das Antragsverfahren und die vorgeschaltete Besichtigung vor Ort vor einer vorschnellen Beseitigung bewahrt werden.

Zudem hat sich ein Stammumfang von mindestens 80 cm in der jüngsten Rechtsprechung etabliert (Baumschutzverordnung Gemeinde Poing i.d.F. vom 22.11.2005: 60 cm).

Dem Bau- und Umweltausschuss wurde bereits am 25.03.2014 ein Entwurf zur Novellierung der bestehenden Baumschutzverordnung zur grundsätzlichen Entscheidung zur Beratung vorgelegt.

Auf dieser Grundlage wurde vom 30.05.2014 mit 07.07.2014 die Fachbehördenbeteiligung durchgeführt. Die Ergebnisse aus dieser Fachbehördenbeteiligung wurden aus personellen Gründen bis heute nicht abgearbeitet, worüber der Gemeinderat im Rahmen von Nachfragen informiert wurde.

Die von der Verwaltung entsprechend der Fachbehördenbeteiligung überarbeitete Fassung wird derzeit mit dem Landratsamt Ebersberg abgestimmt.

Der Entwurf der geänderten Baumschutzverordnung wird unter Berücksichtigung der Änderungen / Ergänzungen aus der damaligen Fachbehördenbeteiligung in einer der nächsten BUA-Sitzungen vorberaten.

Es wird vorgeschlagen, die Änderungen aus dem oben genannten Antrag sowie die Ergebnisse der Fachbehördenbeteiligung gemeinsam zu behandeln.

Hierbei sollte auch über die Obstgehölze und den Stammumfang beraten werden.

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird zurückgestellt.

Beschluss

Der Antrag wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2022 10:40 Uhr