Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 7, Quartier WA 3.1, Fl.Nr. 3976; Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.10.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Ottmann GmbH & Co. Südhausbau KG beabsichtigt auf der Fl.Nr. 3976 im Lerchenwinkel 60 einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen zu errichten. Es werden sieben 1-Zimmerwohnungen, zwanzig 2-Zimmerwohnungen, siebzehn 3-Zimmerwohnungen und sechzehn 4-Zimmerwohnungen entstehen. Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei zugänglich sein und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.

Der Baubeginn ist für Anfang 2021 und die Fertigstellung ca. Herbst 2022 geplant.

Die Nettomieten werden zwischen 6,00 € und 8,00 € pro m² liegen.

Mit Schreiben vom 13.07.2020 beantragt die Südhausbau einen Baukostenzuschuss in Höhe von 286.500,00 € durch die Gemeinde Poing. Beim Landratsamt Ebersberg wurde ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt, die Bewilligung wurde noch nicht erteilt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.

Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:

  1. Bei dem Projekt handelt es sich um den vertraglich vereinbarten 1. Bauabschnitt der EOF-Wohnungen. Grundlage bildet der Städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Poing und der ARGE vom 12.12.2018.

  1. Bedarf an sozial geförderten Wohnraum in Poing besteht aktuell.

  1. Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse bzw. Förderdarlehen ist.

  1. Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.

  1. Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven sozialen Wohnungsbau.

Der Förderbescheid der Regierung von Oberbayern und die Bewilligung des Landkreises Ebersberg liegen zwar noch nicht vor, aber um den Baubeginn von sozial geförderten Wohnungen, die dringend benötigt werden, nicht zu verzögern, schlägt die Verwaltung vor, den beantragten Baukostenzuschuss zu gewähren.
Allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Mittel in mindestens der gleichen Höhe bereitstellt und die Förderung durch die Regierung gewährleistet ist.
Dem Bauträger wird die Bewilligungszusage der Gemeinde Poing erst dann erteilt, wenn genannte Voraussetzungen erfüllt sind und dies auch entsprechend belegt wurde.
Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des nachgewiesenen Baufortschritts.

Beschlussvorschlag

Der Ottmann GmbH & Co. Südhausbau KG wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 286.500,00 € gewährt.

Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen, wenn die Bewilligungszusagen der Regierung von Oberbayern und des Landkreises Ebersberg vorliegen.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2021 und 2022 auf der Haushaltsstelle 62000.987000 berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒ nein

Beschluss

Der Ottmann GmbH & Co. Südhausbau KG wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 286.500,00 € gewährt.

Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen, wenn die Bewilligungszusagen der Regierung von Oberbayern und des Landkreises Ebersberg vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2020 10:24 Uhr