1. Nachtragshaushaltssatzung 2020;
Nachtragsstellenplan 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der KAV Bayern und die Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion haben am 27.01.2020 die seit Mai 2017 geführten landesbezirklichen Tarifverhandlungen zu der Eingruppierung der handwerklichen Beschäftigten erfolgreich abgeschlossen.
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte die erste Veröffentlichung mit Rundschreiben A6/2020 des KAV Bayern vom 28.05.2020. Weitere Informationen und Durchführungshinweise zur Überleitung wurden am 20.07.2020 bzw. 02.09.2020 veröffentlicht.
Aufgrund der Veröffentlichung der Eingruppierungsmerkmale mussten sämtliche Stellen im handwerklichen Bereich neu bewertet werden. Dies betrifft in der Gemeinde Poing die Stellen des Wertstoffhofes, die Stellen des Baubetriebshofes und die Stellen der Reinigungskräfte. Die Stellenbewertung erfolgte gemeindeintern durch die Personalabteilung in Absprache mit den betroffenen Fach- und Sachgebietsleitungen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Stellenplans für das Jahr 2020 war der Abschluss der Eingruppierungsmerkmale im handwerklichen Bereich zwar im Gespräch, wann und zu welchem Ergebnis diese führen, konnte zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht abgeschätzt werden. Insoweit wurden im Stellenplan für das Jahr 2020 keine entsprechenden höheren Stellen berücksichtigt.
Die notwendigen Änderungen wurden nun direkt in den Nachtragsstellenplan eingearbeitet. Im Nachtragsstellenplan sind die Änderungen im Feld für Vermerke und Erläuterungen direkt aufgelistet.
Neben den Änderungen des Stellenplans aufgrund der Eingruppierungsmerkmale im handwerklichen Bereich sind im Stellenplan die mit Gemeinderatsbeschluss TOP 3 nö vom 28.05.2020 und TOP 2 nö vom 23.07.2020 beschlossenen Änderungen berücksichtigt.
Im Bereich der Reinigung mussten die Stunden auf mehr Personen als ursprünglich geplant aufgeteilt werden. Hier sind bei der Entgeltgruppe 2 drei zusätzliche Stellen auszuweisen, welche zu keiner Personalkostensteigerung führen
.
Die Änderungen im Stellenplan machen eine Nachtragshaushaltssatzung notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 zu erlassen.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird hiermit als Satzung beschlossen:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Poing
für das Haushaltjahr 2020
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Poing folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Die Änderungen können im Rahmen des Haushaltsplanes 2020 finanziert werden, so dass die Haushaltssatzung weiter nicht zu ändern ist.
§ 2
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Poing, den
Gemeinde Poing
Thomas Stark
Erster Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Mehraufwand beträgt ca. 100.000 €. Diese werden größtenteils durch Einsparungen aufgrund von verzögerten Einstellungen und krankheitsbedingten Ausfällen abgedeckt. Ein kleiner Teil wird über die vorhandene Personalkostenreserve finanziert. Eine Erhöhung des Personalkostendeckels ist nicht erforderlich.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ ja, negativ
☒ nein
Beschluss
Die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird hiermit als Satzung beschlossen:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Poing
für das Haushaltjahr 2020
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Poing folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Die Änderungen können im Rahmen des Haushaltsplanes 2020 finanziert werden, so dass die Haushaltssatzung weiter nicht zu ändern ist.
§ 2
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Poing, den
Gemeinde Poing
Thomas Stark
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2020 10:24 Uhr