Informationen zum Sitzungsbetrieb innerhalb der Coronazeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Die Verwaltung möchte den Gemeinderat über die aktuellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sitzungsbetrieb informieren: 

Auf Anfrage hat uns das Gesundheitsamt mitgeteilt, wie beim Auftreten einer COVID-19 Infektion unter den Teilnehmern der Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen verfahren wird.

Grundsätzlich sind hier zwei Sachverhalte zu unterscheiden: Einerseits ist das tatsächliche Infektionsrisiko zu beachten, andererseits die durch das Gesundheitsamt erfolgende Klassifizierung als Kontaktperson 1 (KP 1).

Das Gesundheitsamt Ebersberg klassifiziert grundsätzlich alle Personen, die sich in einem abgeschlossenen Raum über mehr als 30 Minuten zusammen aufgehalten haben als KP 1. Mit der Klassifizierung als KP 1 geht nach derzeitigen Stand eine Quarantäne von 14 Tagen einher. Für die Beurteilung ist es unerheblich, ob eine Alltagsmaske oder auch zum Beispiel eine FFP 2 Maske getragen wurde. Ebenfalls ist es für diese Klassifizierung unerheblich, wie groß der Raum tatsächlich ist und ob gelüftet wurde oder nicht. Grund hierfür ist die nicht genau ermittelbare Aerosolkonzentration in der Raumluft.

Unabhängig von der Klassifizierung durch das Gesundheitsamt ist natürlich noch die tatsächliche Infektionsgefahr und die Durchbrechung der Infektionskette zu beachten. Um diese zu verringern wurden bereits umfangreiche Maßnahmen für den Sitzungsbetrieb getroffen: 
  • Um den Mindestabstand einhalten zu können wurden die Sitzungen in den größeren Feuerwehrsaal verlegt
  • Der Mindestabstand zwischen den Sitzungsteilnehmern beträgt 1,5 m
  • Außerhalb des eigenen Platzes besteht Maskenpflicht
  • Es wird in regelmäßigen Abständen gelüftet
  • Das Catering ist auf verpackte To Go Bewirtung umgestellt worden

Deshalb bitten wir Sie weiterhin die geltenden AHA Regeln zu beachten und bei Symptomen, die für eine COVID-19 Erkrankung typisch sind nicht an den Sitzungen teilzunehmen.

Datenstand vom 14.04.2023 10:09 Uhr