Antrag der SPD Bürgerliste Poing auf Ausstattung der Schulen und Kindertagesstätten mit portablen Luftfilteranlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktion der SPD Bürgerliste stellt mit Schreiben vom 22.10.2020 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Schulen, für die Schulaufwandsträgerschaft besteht, die Klassenzimmer mit portablen Luftfilteranlagen in der erforderlichen Größe und Filterklasse zur Reduzierung der Raumluftbelastung mit Bakterien und Viren auszustatten bzw. die vorhandenen Lüftungsanlagen nach Möglichkeit entsprechend nachzurüsten.

In die Überprüfungen sind die Kindertagesstätten, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, mit einzubeziehen.

Die erforderliche Anzahl der Luftfilteranlagen ist unverzüglich zu bestellen und die entsprechenden Förderanträge bei der Regierung einzureichen.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.


Stellungnahme der Verwaltung:

In der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsgerechten Lüften in Schulen“ (FILS-R) vom 20.10.2020 heißt es unter Ziffer 4.2.2: 

„Von IRK [Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes] und LGL [Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit] werden mobile Raumluftreinigungsanlagen nur als Ergänzung zur AHA-Regel und zu einem fachlich angemessenen Lüftungskonzept gesehen. Der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte kommt vor allem für den Teil der Klassen- und Fachräume einschließlich der Lehrerzimmer in Betracht, die nicht ausreichend im Sinne des Rahmen-Hygieneplans für Schulen durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können. Dies ist insbesondere anzunehmen für
 Räume, in denen nur Oberlichter oder sehr kleine Fensterflächen geöffnet werden können,
 innenliegende Fachräume,
 Räume mit RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende Filter, in denen Fenster
nicht geöffnet werden können.

Der Zuwendungsempfänger hat im Zuwendungsantrag das Erfordernis für den Einsatz eines
geeigneten mobilen Luftreinigungsgerätes anhand dieser Kriterien zu bestätigen.“

Die Vorgaben des Rahmen-Hygiene-Plans für Schulen zur Lüftung können in allen Schulen, für die die Schulaufwandsträgerschaft bei der Gemeinde Poing liegt, entweder durch verbaute Frischluftanlagen oder via Fensterlüftung eingehalten werden.

Das Erfordernis für den Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte anhand der o.g. Kriterien kann daher nicht bestätigt werden. Eine Förderung kommt demnach nicht in Betracht.

Da es sich bei den verbauten Lüftungsanlagen um Frischluftanlagen (Erneuerung der Luft durch Außenluft) handelt und nicht um Umluftanlagen, kommt für diese auch keine Förderung zur Aufrüstung mit Schwebstofffiltern in Betracht.

Die Situation in den Gruppen- bzw. Aufenthaltsräumen der Kindertagesstätten, die sich im Eigentum der Gemeinde Poing befinden, ist mit der in den Schulen vergleichbar. 
Auch hier können die Anforderungen zur Lüftung analog den Vorgaben des Rahmen-Hygiene-Plans für Schulen via Fensterlüftung eingehalten werden.


Stellungnahme Schulleitung Anni-Pickert-Schule vom 30.10.2020:

„Hiermit möchten wir Ihnen bitte mitteilen, dass die Anni-Pickert-Schule keine Luftfilteranlagen benötigt. Alle unsere Klassenzimmer verfügen über viele Fenster, die man weit öffnen kann. Ein Großteil der Räume hat sogar Terrassentüren. Darüber hinaus ist auch ein Stoßlüften über die Gänge möglich. Luftfilteranlagen würden in unseren Klassenzimmern außerdem unnötig viel Platz wegnehmen, über den wir in der aktuellen Corona-Zeit wegen des geforderten Sitzabstandes der Schüler nicht wirklich verfügen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“


Stellungnahme Schulleitung Grundschule Am Bergfeld vom 04.11.2020:

„Grundsätzlich halte ich das normale Lüften für das Beste. Das ist an unserer Schule auch gut möglich.“

Die Lüftung erfolgt in den Klassenzimmern durch die verbaute Frischluftanlage. Zusätzlich können Fenster geöffnet werden. 

„Sollte es möglich sein Lüftungsanlagen (gemeint sind mobile Luftreinigungsgeräte) zur Unterstützung zusätzlich einzurichten, wäre das natürlich von Vorteil.“


Grundschule Karl-Sittler-Straße:

Die Lüftung erfolgt in den Klassenzimmern durch die verbaute Frischluftanlage. Zusätzlich können Fenster geöffnet werden. 

Mit der Vorgehensweise, einzelne CO2 Messgeräte zu beschaffen, damit die Luftqualität auch noch selbst überprüft werden kann, besteht seitens der Schulleitung Einverständnis.


Zu den im Antragsschreiben aufgeführten Erkenntnissen der Bundeswehrhochschule München äußert sich das Umweltbundesamt wie folgt:

Das Umweltbundesamt steht einem generellen Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte […] kritisch gegenüber und hält ihn lediglich in Ausnahmefällen als zusätzliche Maßnahme für gerechtfertigt. Denn die Wirksamkeit der mobilen Luftreinigungsgeräte in Hinblick auf die Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren ist in vielen Fällen bislang nicht eindeutig nachgewiesen. 

Im Gegensatz zu den Untersuchungen der Bundeswehrhochschule München, wo nach Start der Luftreinigung kein neues Aerosol mehr emittiert und durch den Luftreinigerbetrieb eine wirksame Reduktion der Virenfracht im Aerosol im Innenraum erreicht wurde, stellt sich die Problematik in der Praxis meist anders dar: Eine infektiöse Person würde laufend weiter virushaltige Aerosole emittieren. Wenn mehrere infektiöse Personen anwesend wären, würde die Reinigungswirkung solcher Geräte in Bezug auf Virusaerosole im Raum deutlich sinken.

Zudem beseitigen mobile Luftreiniger nicht die in Unterrichtsräumen übliche Anreicherung von Kohlendioxid (CO2), Luftfeuchte und diversen chemischen, teils geruchsaktiven Substanzen.[… ].

Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme.


Der Krisenstab Corona des Landratsamtes hat sich dieser Aussage angeschlossen und rät nach aktuellem Kenntnisstand vom Einsatz mobiler Raumluftreiniger ab.


Um den Lüftungsbedarf in den jeweiligen Klassenzimmern, welche ausschließlich über die Fenster belüftet werden, unterstützend anzuzeigen bzw. in den Schulen mit Lüftungsanlagen die Funktion der verbauten Frischluftanlagen zu überprüfen, wurden vom Baubetriebshof der Gemeinde Poing sog. CO 2-Ampeln bestellt, die voraussichtlich Ende November geliefert werden.

Sollte sich infolgedessen in einigen Bereichen zeigen, dass eine Lüftung nach den Vorgaben des Rahmen-Hygiene-Plans für Schulen nicht ausreichend ist, schlägt die Verwaltung wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2020 bekannt gegeben, die gezielte Ergänzung entsprechender mobiler Luftreinigungsgeräte vor. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

2.500 – 3.500 € Investitionskosten / Gerät
Zusätzliche Betriebskosten für Strom und regelmäßigen Filteraustausch / Wartung
Keine Förderung
Die Mittel sind nicht im Haushalt veranschlagt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv 
 ja, negativ durch zusätzlichen Stromverbrauch und zusätzlichen Müll (Filter)
☐ nein

Beschluss

Dem Antrag wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:

Sollte sich nach Überprüfung der Lüftung mittels der CO 2-Ampeln herausstellen, dass diese nach den Vorgaben des Rahmen-Hygiene-Plans für Schulen bzw. Kindertagesstätten nicht ausreichend ist, wird die Verwaltung ermächtigt, mobile Luftreinigungsgeräte als gezielte Ergänzung zu beschaffen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, für die zum Aufenthalt genutzten Räume mit zu kleinen Lüftungsöffnungen mobile Luftreinigungsgeräte zu beschaffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2023 10:09 Uhr