Verkehrsspiegel


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Oftmals wird der Wunsch nach einem Verkehrsspiegel geäußert, weil die Situation an einer Einmündung oder Grundstücksausfahrt als unübersichtlich empfunden wird. Aufgrund zahlreicher nicht steuerbarer Faktoren haben sich Verkehrsspiegel allerdings nicht als die erwartete Verbesserung kritischer Verkehrssituationen, sondern vielmehr als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen.

Die Gründe hierfür liegen in der

1.        Anfälligkeit durch Verschmutzung (Staub, Verkleben) und Witterungseinflüsse (Regenwasser, Beschlagen, Vereisung, Schneeverwehung).
2.        Verkleinerung und Verzerrung des Bildes, welches häufig zu Fehleinschätzungen der jeweiligen Verkehrssituation führt (Geschwindigkeit, Einschätzung der Entfernung). Ferner entstehen tote Winkel, die insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer bzw. Fußgängerinnen und Fußgänger besonders gefährlich sind.
3.        Anfälligkeit durch unbeabsichtigte oder vorsätzliche Beschädigung.
4.        Blend- und Reflexwirkung.

Verkehrsspiegel täuschen somit oft eine falsche Sicherheit vor. Somit werden diese nur noch in Ausnahmefällen aufgestellt, in denen die Abwägung zu Gunsten einer Aufstellung  - bei Inkaufnahme der vorgenannten Nachteile - ausfällt.

Dem Gesetzgeber ist die Problematik z. B. von unübersichtlichen Einmündungen in Vorfahrtsstraßen oder Grundstücksausfahrten bewusst. Kraftfahrer dürfen bzw. müssen sich daher vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis die Übersicht gegeben ist. Bei z. B. verkehrsberuhigten Bereichen oder Grundstücksausfahrten geht der Gesetzgeber noch weiter: Erforderlichenfalls muss man sich hier sogar einweisen lassen. Diese Umstände können also für sich allein genommen noch keinen Verkehrsspiegel rechtfertigen.

Datenstand vom 26.02.2021 08:53 Uhr