Seniorenarbeit in Poing; Sachstand Fahrdienst zum Impfzentrum Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 1.11

Sachverhalt

Nach Aussage seitens des zuständigen Landratsamtes Ebersberg, Gesundheitsamt vom 20.01.2021 teilen wir Ihnen folgenden Sachstand mit:

Aktuell fehlt seitens der Bundesregierung eine klare Regelung, wie sich ein etwaiger Transfer zum Impfzentrum (Ebersberg) gestalten könnte.

Mitteilung vom GKV Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 08.01.2021:
Die Impfung soll laut § 6 der CoronaImpfV in Impfzentren und durch dort angegliederte mobile Impfteams erbracht werden.
In Fällen, in denen die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht durch ein mobiles Impfteam oder durch anderweitige Maßnahmen der Bundesländer (z.B. Impfbusse) sichergestellt wird, Fahrkosten für das medizinisch notwendige Transportmittel für anspruchsberechtigte Versicherte im Sinne des § 60 SGB V, insbesondere für Versicherte nach § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V, bis zum nächst erreichbaren Impfzentrum zu übernehmen. Sollte ein Taxi oder ein höherwertiges Transportmittel erforderlich sein, bedarf es zum Nachweis des medizinisch erforderlichen Transportmittels von der sonst behandelnden Ärztin oder dem sonst behandelnden Arzt.“

Der Schnittstellenkoordinator des Landkreises Ebersberg Herr Neugebauer (zuständig für das Impfzentrum Ebersberg) hat uns gestern mitgeteilt, dass der Krisenstab in Abstimmung mit den Bürgermeistern im Landkreis derzeit ein Konzept erarbeitet, wie bei Menschen, die immobil sind, vor Ort in der Wohnung durch mobile Impfteams die Impfung erfolgen kann. Das mobile Impfen wird ab Anfang/Mitte Februar stattfinden, wenn die Alten- und Pflegeheime mit der Zweitimpfung versorgt worden sind.

Datenstand vom 26.02.2021 08:53 Uhr