Gründung und Beteiligung des EBERwerkes an zwei Betreibergesellschaften; Vorstellung der EBERwerk GmbH & Co. KG Mandatierung für die Gründung, Beteiligung und Veräußerung von Anteilen dieser Gesellschaften


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auf Wunsch der nach der Kommunalwahl 2020 neu bestellten Aufsichtsratsmitglieder soll den Gremien der Gesellschafter das Unternehmen vorgestellt werden.

Herr Dr. Henle wird in der Sitzung mittels einer PowerPoint-Präsentation die EBERwerk GmbH & Co KG vorstellen.

Das EBERwerk wurde 2017 von 19 Landkreiskommunen gegründet, um die Stromnetze im Landkreis zu kommunalisieren und die Energiewende im Landkreis umzusetzen. Insbesondere planten die Gemeinden, dass das EBERwerk in Zusammenarbeit mit den bestehenden Energiegenossenschaften und weiteren energiewirtschaftlichen Akteuren im Landkreis weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Energiewende aufbauen soll.

Das EBERwerk hat bis dato diesen Auftrag erfolgreich umgesetzt: im Jahr 2018 wurde die mehrheitliche Kommunalisierung der Stromnetze mit dem Erwerb eines 51%igen Anteils an der EBERnetz GmbH & Co. KG vollzogen. Im Jahr 2019 wurde eine regionale Strommarke EBERstrom und das Geschäftsfeld Photovoltaik aufgebaut. Am seit Jahrzehnten gewachsenen Bestand von aktuell etwa 80 Megawatt installierter Photovoltaik-Leistung im Landkreis konnte das EBERwerk seit Mitte 2019 bereits ca. 4 Megawatt beitragen.

Neben dem Ausbau von Photovoltaik im privaten und gewerblichen Bereich plant das EBERwerk auch deutlich größere Projekte. Beispielsweise wird das EBERwerk bei Markt Schwaben Anfang 2021 eine Photovoltaik-Freiflächen-Anlage mit 1,5 Megawatt Leistung in Betrieb nehmen. Weitere Freiflächen-Anlagen bei Oberlaufing und Nettelkofen befinden sich in der Planungsphase.

Solche großen Projekte bieten sich für die Bürgerbeteiligung an, um die Bürger/innen an den EBERwerk-Erzeugungsanlagen in Ihrer Nachbarschaft teilhaben zu lassen und um die Bürger/innen als Kunden für weitere Angebote des EBERwerks zu gewinnen.

Um dies zu ermöglichen, ist die Gründung von Betreibergesellschaften für diese Projekte erforderlich, an denen sich neben dem EBERwerk Bürgerenergiegenossenschaften beteiligen können (mittelbare Bürgerbeteiligung). In diese Gesellschaften kann das EBERwerk dann bestehende (bspw. PV-Haus) oder neue Anlagen (bspw. PV-Oberlaufing) einbringen.
Die Gründung von Betreibergesellschaften, die konkret auf die Realisierung und den Betrieb des jeweiligen Projekts bezogen sind, bietet weitere Vorteile:

  • Einbindung von wichtigen Projektpartnern (neben Bürgerenergiegenossenschaften bspw. Projektentwickler oder Vermarktungspartner).
  • Beschränkung der Risiken auf die jeweilige Betreibergesellschaft (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
  • Zuschnitt der Finanzierung auf das jeweilige Projekt (z.B. Kredite mit der konkreten Anlage als Kreditsicherheit).
  • Steigerung der Akzeptanz des Projekts (Bürgerbeteiligung).
Die Gründung und Beteiligung an Betreibergesellschaften fällt laut Satzung in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung des EBERwerks. Dieses Gremium setzt sich aus den Vertretern der Kommunen zusammen, in der Regel die ersten Bürgermeister.

Per Konsortialvertrag zwischen den Kommunen ist geregelt, dass die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung kein laufendes Geschäft im Sinne des Art. 37 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sind. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Beschluss der Gesellschafterversammlung erst dann vollumfänglich wirksam wird, wenn der Beschluss in den kommunalen Gremien der Gesellschafter (Stadt- bzw. Gemeinderat) mehrheitlich bestätigt wird.

In dieser Beschlussvorlage soll der Vertreter der Kommune eine Freigabe erhalten, in der Gesellschafterversammlung über die Beteiligung des EBERwerks an 2 Betreibergesellschaften wirksam abstimmen zu dürfen. Die beiden Betreibergesellschaften werden wie folgt beschrieben:

„Bürgerkraftwerk EBERstrom GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel)
Die PV-Anlage in Haus (Markt Schwaben) befindet sich aktuell im Eigentum des EBERwerks. Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerenergie im Landkreis Ebersberg eG (BEG) ist vorgesehen. Hierzu soll die Betreibergesellschaft „Bürgerkraftwerk EBERstrom GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel) gegründet werden, die gemeinsam vom EBERwerk und der BEG getragen wird. Die angestrebte Rechtsform einer GmbH & Co. KG ermöglicht eine flexible Finanzierungs- und Beteiligungsstruktur. Darüber lassen sich die Risiken auf das Projekt begrenzen.

„Regionalstromspeicher Ebersberger Landkreis GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel)
Zu einer funktionierenden lokalen Energiewende gehören Energiespeicher, welche die Fluktuation der erneuerbaren Energiequellen ausgleichen und Ökostrom dann zur Verfügung stellen können, wenn er von den Verbrauchern benötigt wird. Der Standort der Photovoltaik-Anlage PV Haus bietet sehr gute Voraussetzungen für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage (Platzangebot und Netzanschluss). Aus diesem Grund plant das EBERwerk einen Batteriespeicher zu errichten, um den Photovoltaik-Standort damit deutlich aufzuwerten.

Der vom EBERwerk beauftragte Generalunternehmer zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächen-Anlage Haus in Markt Schwaben, die Vispiron mit Sitz in München, bietet an, am Standort gemeinsam in den vom EBERwerk geplanten Li-Ionen-Batteriespeicher zu investieren. Vorteilhaft ist, dass der Netzanschluss der Photovoltaik-Anlage auch für den Speicher genutzt werden kann.
Aus folgenden Gründen soll eine „Regionalstromspeicher Ebersberger Landkreis GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel) zum Halten und Betreiben dieses Batteriespeichers gegründet werden:
  • Erst die Gründung einer Betreibergesellschaft ermöglicht die Einbindung des Partners Vispiron
  • Senkung des von der EBERwerk GmbH & Co. KG einzubringenden Eigenkapitalanteils durch Einbindung des Partners
  • Aufbau von Know-How im Batteriespeicher-Segment mit erfahrenem Partner ohne große Investition
  • Auslagerung von Projektrisiken und Fremdfinanzierung aus der EBERwerk GmbH & Co. KG in eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Der Batteriespeicher soll in einer gemeinsamen Betreibergesellschaft des EBERwerks und der Vispiron errichtet und betrieben werden. Bei überschaubaren Risiken für das EBERwerk kann so das erste Batteriespeicherprojekt im Landkreis realisiert werden. Die Firma Vispiron bietet an, mit ca. 67% den Großteil des einzulegenden Eigenkapitals zu stellen und der „Regionalstromspeicher Ebersberger Landkreis GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel) zudem im Gegenzug für die Nutzungsrechte am Speicher für die Dauer von 10 Jahren eine feste jährliche Vergütung zu bezahlen.

Nach Vorliegen entsprechender Betriebserfahrung kann eine Bürgerbeteiligung auch in diesem Projekt in Betracht gezogen werden.

Unternehmensgegenstand des EBERwerks gemäß Satzung:
(1) Unternehmensgegenstand ist die Beteiligung an der EBERnetz GmbH & Co. KG. Darüber hinaus kann die Gesellschaft im Rahmen der Daseinsvorsorge weitere Tätigkeiten in folgenden Bereichen aufnehmen:
a) Konzeption, Planung, Erstellung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung regenerativer Energien im Landkreis Ebersberg sowie die Beteiligung an solchen Anlagen sowie der Vertrieb der auf diese Weise erzeugten Energie,
b) Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung regenerativer Energien, vorwiegend im Landkreis Ebersberg,
c) Förderung und Ausbau von Elektromobilität im Landkreis Ebersberg und
d) Konzeption, Planung und Betrieb der Straßenbeleuchtung im Landkreis Ebersberg.
e) Die Gesellschafter können im Rahmen der Gesellschafterversammlung die Aufnahme weiterer Geschäftsfelder beschließen. Die Gesellschaft soll zur Umsetzung Ihrer Tätigkeiten mit Dritten, z.B. Bürgergenossenschaft/en sowie Stadt- und Gemeindewerken im Landkreis Ebersberg zusammenarbeiten.
(2) Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann hierzu insbesondere im Rahmen der Vorgaben der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Niederlassungen im Inland errichten sowie Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, Teile ihres Geschäftsbetriebs auf Beteiligungsunternehmen einschließlich Gemeinschaftsunternehmen mit Dritten ausgliedern, Beteiligungen an Unternehmen veräußern, Unternehmensverträge abschließen oder sich auf die Verwaltung von Beteiligungen beschränken.

Beschlussvorschlag

Erster Bürgermeister Thomas Stark oder die zur betreffenden Gesellschafterversammlung bestellte Vertretung erhält das Mandat, über Gründung und Beteiligung des EBERwerks an den Betreibergesellschaften
  • „Bürgerkraftwerk EBERstrom GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel)
  • „Regionalstromspeicher Ebersberger Landkreis GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel)
und Veräußerung von Anteilen dieser Gesellschaften an Bürgerenergiegenossenschaften und den Projektentwickler Vispiron abzustimmen.

Bedingungen für das Mandat über eine positive Abstimmung sind:
  • die Beteiligung der genannten Betreibergesellschaften sind mit dem Unternehmensgegenstand (Tätigkeitsfelder) in der Satzung des EBERwerks vereinbar,
  • die Beteiligung an den genannten Betreibergesellschaften dient dazu, die Projektrisiken und die Finanzierung der Projekte besser steuern zu können,
  • die Beteiligung an den genannten Betreibergesellschaften ist juristisch geprüft worden,
  • die Beteiligung an den genannten Betreibergesellschaften ist für das EBERwerk wirtschaftlich sinnvoll.

Finanzielle Auswirkungen

„Bürgerkraftwerk EBERstrom GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel)
Das EBERwerk hat ca. 1 Mio. € in die PV-Anlage Haus investiert. Das Projekt kann langfristig mit ca. 70-80 % Fremdkapital finanziert werden. Der verbleibende Eigenkapitalanteil des EBERwerks liegt bei ca. 200-300 T€.
Durch den vorliegenden Beschluss (Auslagerung des Projektes in eine Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung) lässt sich die Haftung auf das vom EBERwerk eingelegte Eigenkapital begrenzen. Zudem würde sich dieses Eigenkapital auf Bürgerenergiegenossenschaften (bspw. 98 T€) und das EBERwerk (bspw. 102 T€) aufteilen. Der Beschluss würde also dazu führen, dass die Chancen und Risiken der bestehenden PV-Anlage Haus künftig anteilig beim EBERwerk verortet sind und ein Teil bei den Bürgerenergiegenossenschaften liegt.

„Regionalstromspeicher Ebersberger Landkreis GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel)
Der vom EBERwerk geplante Batteriespeicher hat ein Investitionsvolumen von ca. 1 Mio. €. Das Projekt kann langfristig mit ca. 65 % Fremdkapital finanziert werden. Der verbleibende Eigenkapitalanteil des EBERwerks liegt bei ca. 350 T€.
Durch den vorliegenden Beschluss (Auslagerung des Projektes in eine Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung) lässt sich die Haftung auf das vom EBERwerk eingelegte Eigenkapital begrenzen. Zudem würde sich das Eigenkapital auf den Partner Vispiron (bspw. 230 T€) und das EBERwerk (bspw. 120 T€) aufteilen. Der Beschluss würde also dazu führen, dass die Chancen und Risiken des Projektes künftig anteilig beim EBERwerk verortet sind und ein Teil bei Vispiron liegt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Es ergeben sich für die Kommunen keine zusätzlichen positiven Umwelt-Auswirkungen, da die betroffenen Umwelt-Projekte bereits umgesetzt (PV-Haus) bzw. geplant sind (Batteriespeicher). Sie können zwar ohne den vorliegenden Beschluss (Auslagerung der Projekte in Tochtergesellschaften) betrieben/umgesetzt werden, allerdings mit entsprechenden Auswirkungen für das EBERwerk hinsichtlich Finanzierung über Fremdkapital und Projektrisiken.

Beschluss

Erster Bürgermeister Thomas Stark oder die zur betreffenden Gesellschafterversammlung bestellte Vertretung erhält das Mandat, über Gründung und Beteiligung des EBERwerks an den Betreibergesellschaften
  • „Bürgerkraftwerk EBERstrom GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel)
  • „Regionalstromspeicher Ebersberger Landkreis GmbH & Co. KG“ (Arbeitstitel)
und Veräußerung von Anteilen dieser Gesellschaften an Bürgerenergiegenossenschaften und den Projektentwickler Vispiron abzustimmen.

Bedingungen für das Mandat über eine positive Abstimmung sind:
  • die Beteiligung der genannten Betreibergesellschaften sind mit dem Unternehmensgegenstand (Tätigkeitsfelder) in der Satzung des EBERwerks vereinbar,
  • die Beteiligung an den genannten Betreibergesellschaften dient dazu, die Projektrisiken und die Finanzierung der Projekte besser steuern zu können,
  • die Beteiligung an den genannten Betreibergesellschaften ist juristisch geprüft worden,
  • die Beteiligung an den genannten Betreibergesellschaften ist für das EBERwerk wirtschaftlich sinnvoll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.02.2021 08:53 Uhr