Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51.6 für den Bereich "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 beschlossen, für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße) eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Veränderungssperre trat mit Bekanntmachung am 27.03.2019 in Kraft.

Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung (Bahnhofsumfeld) für diesen Bereich sowie coronabedingte Einschränkungen war es bis heute noch nicht möglich, das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.

Nachdem die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft tritt (26.03.2021) und die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen, wird die Frist zur weiteren Sicherung der Planung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um 1 Jahr verlängert.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße) in der vorliegenden Fassung erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Begründung:
       Dieser Satzungserlass hat keine Auswirkungen.

Beschluss

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße) in der vorliegenden Fassung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:05 Uhr