Ölschaden am 04.02.2021 in der Regenwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Poing; Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 12.04.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 1.5

Sachverhalt

Aus Sicht der Unteren Wasserrechtsbehörde ist das tatsächliche Gesamtnutzvolumen zur Rückhaltung des Regenwassers zwingend wieder herzustellen, um die nötigen Pufferräume für größere Niederschlagsereignisse vorhalten zu können. Zumal insgesamt mehr Einleitungen in diese Anlage stattfinden durch die zusätzliche Bebauung im Nordosten von Poing.

Es wird dringend geraten, zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde, ein Räumkonzept zu entwickeln, das zum einen ermöglicht, das maximale Stauraumvolumen wieder herzustellen und zum anderen den natürlichen Uferaufwuchs und Aufwuchs im Gewässer (Binsen, Rohrkolben, Seggen etc.) möglichst zu schonen.

Grundsätzlich muss jedoch die geregelte Niederschlagswasserbeseitigung an diesen technischen Anlagenteilen im Vordergrund stehen.

Der Einlaufbereich des ersten Rückhalte- und Sickerbeckens ist mit einer Vorrichtung zur Rückhaltung von Leichtflüssigkeiten (wie z.B. Dieselkraftstoff, Heizöl dgl.) nachzurüsten.

Zudem weist die Untere Wasserrechtsbehörde auf die Frage der Sicherheit der Anlagenteile gegenüber der Bevölkerung in unmittelbarer Nähe der Regenwasserbeseitigungsanlagen hin. So wird in naher Zukunft die weitere Bebauung näher an die Regenwasseranlagen heranrücken. Insoweit sollten Überlegungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Poing angestrengt werden, diese Regenwasserrückhalte- und versickerungsanlagen etwa mittels Zaun zu sichern.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind somit folgende Maßnahmen an der Versickerungsanlage an der Bergfeldstraße auszuführen:

  1. Wiederherstellung der maximalen Versickerungsleistung
  2. Einbau einer Vorrichtung zur Rückhaltung von Leichtflüssigkeiten
  3. Einzäunung der Versickerungsanlage.

Seitens der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion wird die Einzäunung der Regenwasserrückhalte- und versickerungsanlage moniert.

Herr Erster Bürgermeister Thomas Stark verweist in diesem Zusammenhang auf die am 11.02.2021 zusammen mit Herrn Dipl.-Ing. (FH) Ludwig Weber (Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit, VDSI) durchgeführte Begehung sowie dessen Schreiben vom 13.04.2021. Mit diesem wird die Erforderlichkeit einer Umzäunung näher erläutert:

(…) die Regenversickerungsanlage befindet sich in der Nähe von einem Neubaugebiet (Familien mit kleinen Kindern), Schule und Kindertagesstätten. Außerdem gibt es einen Wanderweg entlang der Anlage. Die Wassertiefe im 1. Becken beträgt ständig ca. 40 cm.
Für Kinder besteht Ertrinkungsgefahr.
Aus sicherheitstechnischer Sicht ist folgende Maßnahme zur Verkehrssicherung erforderlich:
Einzäunung des 1. Beckens mit einem Stabgitterzaun mit einer Höhe von 1,80 m.“

Datenstand vom 17.06.2021 14:33 Uhr