Bebauungsplan Nr. 51 "Neue Ortsmitte"; Untersuchung der einwirkenden Verkehrsgeräusche zum Lückenschluss Lärmschutzwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2021 ö informativ 1.1

Sachverhalt

In der Ortsmitte besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 51 „Neue Ortsmitte“. Im Bereich des Bürgerhauses wurde eine Umplanung vorgenommen, die von Müller-BBM schalltechnisch untersucht und im Bericht Nr. M76504/1 im Juli 2008 dokumentiert wurde.

Aufgrund geänderter Verkehrszahlen auf der Gruber Straße (seit 2008) wurde nun untersucht, ob der Lückenschluss der Wand zwischen der Gruber Straße und dem MI 3 noch immer erforderlich ist oder ob auf die Schallschutzwand verzichtet werden kann.

Ergebnis:
Im aktuellen Gutachten kommt Müller-BBM trotz der veränderten Baukörperstellung (Bürgerhaus) zu dem Ergebnis, dass, um eine äquivalente Lärmsituation mit dem Bebauungsplan herzustellen, eine Abschirmeinrichtung mit 2,80 m über Straßenniveau mit einer Länge von 20 m herzustellen ist (Abschluss Gebäude Marktstraße 2).

Diese Lärmschutzwand wird derzeit durch die ARGE projektiert und soll noch in 2021 errichtet werden.

Datenstand vom 11.06.2021 12:56 Uhr