Bebauungsplan Nr. 51 "Neue Ortsmitte";
Untersuchung der einwirkenden Verkehrsgeräusche
zum Lückenschluss Lärmschutzwand
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Ortsmitte besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 51 „Neue Ortsmitte“. Im Bereich des Bürgerhauses wurde eine Umplanung vorgenommen, die von Müller-BBM schalltechnisch untersucht und im Bericht Nr. M76504/1 im Juli 2008 dokumentiert wurde.
Aufgrund geänderter Verkehrszahlen auf der Gruber Straße (seit 2008) wurde nun untersucht, ob der Lückenschluss der Wand zwischen der Gruber Straße und dem MI 3 noch immer erforderlich ist oder ob auf die Schallschutzwand verzichtet werden kann.
Ergebnis:
Im aktuellen Gutachten kommt Müller-BBM trotz der veränderten Baukörperstellung (Bürgerhaus) zu dem Ergebnis, dass, um eine äquivalente Lärmsituation mit dem Bebauungsplan herzustellen, eine Abschirmeinrichtung mit 2,80 m über Straßenniveau mit einer Länge von 20 m herzustellen ist (Abschluss Gebäude Marktstraße 2).
Diese Lärmschutzwand wird derzeit durch die ARGE projektiert und soll noch in 2021 errichtet werden.
Datenstand vom 11.06.2021 12:56 Uhr