Erlass einer neuen Verordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Poing (Baumschutzverordnung); Verfahren nach Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2021 ö beratend 3

Sachverhalt

Aufgrund des Bayer. Naturschutzgesetzes, Art. 12 Abs. 2 und des Art. 45 Abs. 1 Nr. 5, besteht in unserer Gemeinde seit dem 06.03.1975 eine Verordnung zum Schutz der Bäume.

In der GR-Sitzung vom 29.09.1994 wurde diese nach den Vorschlägen des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen erstmals novelliert.

Im Jahr 2005 wurde kontrovers darüber diskutiert, ob die Baumschutzverordnung abgeschafft oder nochmals novelliert werden sollte. Der Bau- und Umweltausschuss entschied sich für eine Überarbeitung (Nadelbäume wurden gestrichen und der Stammumfang erhöht).

Mit Schreiben vom 06.07.2012 wurde vom Bayerischen Städtetag die Anwendung des vom Deutschen Städtetag ausgearbeiteten Mustertextes einer kommunalen Baumschutzverordnung empfohlen. In diesem Entwurf finden die zwischenzeitlich verabschiedeten Gesetze zur Anpassung und Ausführung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen auf Länderebene Anwendung.

Zudem hat sich ein Stammumfang von mindestens 80 cm in der jüngsten Rechtsprechung etabliert.

Dem Bau- und Umweltausschuss wurde am 25.03.2014 ein Entwurf zur Novellierung der bestehenden Baumschutzverordnung zur grundsätzlichen Entscheidung zur Beratung vorgelegt.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt die Einleitung der Fachbehördenbeteiligung.

Die Fachbehördenbeteiligung fand in der Zeit von 30. Mai 2014 mit 07.07.2014 statt.

Hierzu ging eine sehr umfassende Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg ein. Die Angelegenheit wurde dann, u.a. aus personellen Gründen / Kapazitätsgründen, nicht weiterverfolgt.

In den Jahren 2019/2020 hat die Verwaltung dann den Entwurf nochmal – auch unter teilweiser Berücksichtigung der Stellungnahme des Landratsamtes sowie aktueller Rechtsprechungen / Gesetzesänderungen überarbeitet und dem LRA zur Stellungnahme zukommen lassen.

Hierauf ging wiederum eine umfangreiche Stellungnahme des Landratsamtes ein.

Nun wurde seitens der Verwaltung der Entwurf zur Novellierung entsprechend den Stellungnahmen des Landratsamtes vom 03.07.2014 und 05.11.2020 überarbeitet und nochmal zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg zum aktuellen Entwurf wird rechtzeitig bis zur GR-Sitzung am 20.05.2021 erwartet, so dass redaktionelle Änderungen noch vorgenommen werden können.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Baumschutzverordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

bzw.

mit folgenden Änderungen / Ergänzungen zu beschließen:
……………….

und mit dieser Fassung das erneute Beteiligungsverfahren durchführen zu lassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv: Der Erhalt der Bäume steht weiterhin im Vordergrund.

Beschluss 1

Antrag Gemeinderat Herbert Lanzl:
Es sollen alle Nadelbäume mit Ausnahme der Fichte geschützt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 2

Antrag Gemeinderat Werner Dankesreiter:
Als Ersatzpflanzungen sollen alle Nadelbäume mit Ausnahme der Fichte zugelassen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Baumschutzverordnung in der vorliegenden Fassung, mit folgenden Änderungen / Ergänzungen zu beschließen:
Die Fichte wird als nicht zu schützender Nadelbaum festgelegt.
Auf Grundlage dieser Fassung ist das erneute Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 12:56 Uhr