Erlass einer Satzung über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und Baugrundstücke; Freiflächengestaltungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

Mit der Novelle der Bayer. Bauordnung vom 01.02.2021 können Gemeinden aufgrund der Ermächtigung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO zur Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke Satzungen erlassen.

Aufgrund zunehmender Versiegelung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und Baugrundstücke, zum Teil mit geschotterten Steingärten, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine derartige Satzung zu erlassen.

Ziel der Satzung ist die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung der Grundstücke sowie die Verhinderung von geschotterten Steingärten.

Der Bayer. Gemeindetag weist daraufhin, dass Grundlage und somit die Begründung einer solchen Satzung die Gestaltung sein muss. Eine Begründung aufgrund ökologischer Gesichtspunkte ist nicht möglich und kann evtl. gerichtlich auch nicht standhalten.

Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und Baugrundstücke - Freiflächengestaltungssatzung wird in der vorliegenden Fassung – ggf. mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen - erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv: Mehr Durchgrünung der Grundstücke

Beschluss 1

Antrag Gemeinderat Marc Salih:
Als Ausnahme dürfen 5 % unbebauten Gesamtgrundstücksfläche als gestalterischer Spielraum dienen und müssen nicht zwingend begrünt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Beschluss 2

Die Satzung über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und Baugrundstücke - Freiflächengestaltungssatzung wird in der vorliegenden Fassung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 12:56 Uhr